Fahrfertigmachen von Kraftomnibussen und Stadtbahnen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrfertigmachen von Kraftomnibussen und Stadtbahnen
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bedient im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge Köln und die nähere Umgebung mit öffentlichem Personennahverkehr. Dabei kommen ca. 321 Busse, 12 Großraumtaxis und ca. 400 Stadtbahnen zum Einsatz. Gegenstand dieser Vergabe ist das Fahrfertigmachen der genannten Fahrzeuge. Hierbei müssen die Busse und Großraumtaxis innen und außen gereinigt, betankt und rangiert werden. Die Stadtbahnen erhalten eine Basiswartung, Innen- und Außenreinigung und werden ebenfalls rangiert.
Reinigungs- sowie Rangierdienste für die Kraftomnibusse und On-Demand Fahrzeuge der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Köln
Die tagsüber eingesetzten KOM-Fahrzeuge (Diesel) und On-Demand Fahrzeuge müssen in den Nachtstunden betankt und die Elektrofahrzeuge nachgeladen werden. Gleichzeitig müssen sämtliche Betriebsmittel wie Diesel, Adblue, Heizöl, Kühlflüssigkeit, Scheibenwaschwasser etc. kontrolliert und ggfs. aufgefüllt werden. Darüber hinaus müssen die Räder einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Die On-Demand Fahrzeuge müssen von der Ladestation zur Tankstelle überführt sowie betankt und anschließend zum Betriebshof wieder rücküberführt werden. Die On-Demand Fahrzeuge müssen danach wieder an die Ladestationen angeschlossen werden.
Nach einer vorgegebenen Waschliste müssen alle Fahrzeuge einer Außen- und Innenreinigung unterzogen werden.
Option zur 2-maligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre
- Reinigungs- und Rangierleistungen an einem weiteren Stützpunkt in Hürth mit einer ungefähren Fahrzeugkapazität von rund 140 Fahrzeugen (voraussichtlich zum 01.01.2024).
- Pandemiebedingte Sonderreinigungen welche im laufenden Betrieb sowie an definierten Endhaltestellen durchgeführt werden.
Basiswartung sowie Außen- und Innenreinigung für die Stadtbahnfahrzeuge der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Köln
Die Intervalle in denen die Stadtbahnen untersucht werden, richten sich nach der Laufleistung. Die Untersuchungsinhalte sind gestaffelt, d. h. bei Erreichen einer bestimmten Laufleistung werden festgelegte Komponenten geprüft, gewartet oder ausgetauscht.
Zur Instandhaltung zählt auch die Außenreinigung der Stadtbahnen, die in eigenen Waschhallen auf den Betriebshöfen West, Wesseling, Merheim und in der Abstellanlage Weidenpesch stattfindet.
Die Basiswartung, die Außenreinigung und die Innenreinigung sollen von einem separaten und von den Instandhaltungsgruppen unabhängigen Arbeitsteam durchgeführt werden. Die beschriebenen Tätigkeiten sind vor allem in die Zeiten zu legen, in denen weniger Stadtbahnfahrzeuge für den Fahrbetrieb benötigt werden – also in die Nachtstunden und an den Wochenenden.
Option zur 2-maligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre
- Leistung- Einfahrtshelfer
- Reinigung Fundsachencontainer
- Beseitigung von Flusssäure und anderen Chemikalien unbekannter Herkunft
- Pandemiebedingte Sonderreinigungen
Überführungsdienst für die Kraftomnibusse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Köln
Bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG gibt es derzeit einen Busbetriebshof (Betriebshof Nord), an dem alle Busse stationiert sind. Ein weiterer Stützpunkt für ca. 15 Busse befindet sich in Merheim auf dem Gelände des Straßenbahn Betriebshofes Merheim. Weiterhin errichtet die AG derzeit einen zweiten Betriebshof für Elektrobusse im rechtsrheinischen Köln-Porz. Der Überführungsdienst soll mit Inbetriebnahme des Betriebshofes (voraussichtlich zum 01.09.2023) für zunächst rund 50 Busse auch dort erbracht werden.
Die Fahrzeuge müssen einsatzbereit für die nächste Ausfahrt auf den vorgesehenen Abstellflächen abgestellt werden. Zum Ende des Überführungsdienstes muss täglich eine Fahrzeugstandortliste erstellt und bei der Fahrdienstleitung abgegeben werden.
Die beschriebenen Tätigkeiten sind vor allem in die Zeiten zu legen, in denen weniger Busse für den Fahrbetrieb benötigt werden.
Option zur 2-maligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre
Überführungsdienst an einem weiteren Stützpunkt in Hürth mit einer ungefähren Fahrzeugkapazität von rund 140 Fahrzeugen (voraussichtlich zum 01.01.2024).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (jeweils in EUR) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Der Mindestumsatz des Unternehmens muss bei Abgabe .
Los 1: 1 Mio. €;
Los 2: 1 Mio. €;
Los 3: 100.000,00 € .
je Geschäftsjahr betragen. Bewirbt sich ein Bewerber auf mehrere Lose, so sind die für die jeweiligen Lose geforderten Mindestumsätze zu kumulieren.
2. Eigenerklärung über Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Der Bieter gibt eine Eigenerklärungen darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
.
Personenschäden 10.000.000 Euro je Schadensereignis,
Sach- und Vermögenswerte 5.000.000 Euro je Schadensereignis,
Vermögensschäden 200.000 Euro je Schadensereignis,
Bearbeitungsschäden 50.000 Euro je Schadensereignis,
Schlüsselverlust 1.500.000 Euro je Schadensereignis.
1. Der Bewerber hat dazu Angaben zu mindestens drei abgeschlossenen Referenzprojekten für die Lose 1 und 2 und mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte für das Los 3 zu machen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist:
(Los 1):
Referenz 1: Reinigung von Kraftomnibussen;
Referenz 2: Rangiertätigkeiten für die Innen- und Außenreinigung von Kraftomnibussen;
Referenz 3: Reinigung von mindestens 100 Kraftomnibusse täglich an mindestens 2 verschiedenen Standorten.
.
Sofern die geforderten Merkmale je Referenz in einem Projekt erfüllt werden, kann dieses Projekt drei Mal eingereicht werden.
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(Los 2):
Referenz 1: Reinigung von Schienenfahrzeugen;
Referenz 2: Rangiertätigkeiten für die Basiswartung und Außenreinigung von Schienenfahrzeugen;
Referenz 3: Reinigung von mindestens 125 Stadtbahnfahrzeugen täglich an mindestens 3 verschiedenen Standorten.
.
Sofern die geforderten Merkmale je Referenz in einem Projekt erfüllt werden, kann dieses Projekt drei Mal eingereicht werden.
.
(Los 3):
Referenz 1: Überführung von Kraftomnibussen;
Referenz 2: Rangiertätigkeiten im Zuge von Verkehrsmittelüberführungen;
.
Sofern die geforderten Merkmale je Referenz in einem Projekt erfüllt werden, kann dieses Projekt drei Mal eingereicht werden.
.
Die Referenzaufträge dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzprojekte berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
2. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt sowie für den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Letztere Angabe ist gegliedert nach Berufsgruppe sowie Anzahl und Nachweis der Qualifikationen der Mitarbeiter mit aufgabenspezifischer Eignung wie z.B. Meister oder Geselle im Gebäudereinigungshandwerk aufzuführen.
3. Konkrete Angaben zur personenbezogenen Mitarbeiterstruktur für das Leitungspersonal (z. B. Objektleiter/in, Anwendungstechniker/in, Stellvertreter/in, ggf. weiteres Leitungspersonal).
4. Anzahl der Mitarbeiter im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegliedert nach - Klasse B,
- Klasse C,
- Klasse D (nur Los 3).
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden 10.000.000 Euro je Schadensereignis Sach- und Vermögenswerte 5.000.000 Euro je Schadensereignis Vermögensschäden 200.000 Euro je Schadensereignis Bearbeitungsschäden 50.000 Euro je Schadensereignis Schlüsselverlust 1.500.000 Euro je Schadensereignis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Unterlagen gehen jedoch nicht in die Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter ein, sondern stellen zusätzliche Bedingungen der Auftragsausführung dar:
-> Nachweis darüber, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien im Sinne des § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes vollständig entrichtet werden.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de