Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Serversystemen "Stufe 2" - Kopie Referenznummer der Bekanntmachung: BW 02/21 - Stufe 2 (V.02)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Serversystemen "Stufe 2" - Kopie
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens BW 02/21 "Stufe 2 (V.02)" ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Serversystemen. Der Beitragsservice beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Serverrahmenvereinbarung mit einer Festlaufzeit bis zum 31.01.2025 und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr zu gleichen Konditionen abzuschließen. Die Serverrahmenvereinbarung wird den Kauf, die Lieferung und die Wartung folgender Serversysteme inklusive Zusatzkomponenten des Herstellers Fujitsu beinhalten:
- Primergy Rack Server RX.
Während der Festlaufzeit der Serverrahmenvereinbarung wird der Beitragsservice eine garantierte Mindestabnahmemenge von 15 Serversystemen vom Typ RX2540 M6 sowie von 8 Serversystemen vom Typ RX2530 M6 abrufen.
Die prognostizierte Höchstabnahmemenge (ohne Abnahmeverpflichtung) während der gesamten Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) beträgt voraussichtlich
- 70 2HE Serversysteme vom Typ RX2540 M6 oder Nachfolger
- 40 1HE Serversysteme vom Typ RX2530 M6 oder Nachfolger.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Der Beitragsservice behält sich ausdrücklich vor, einen weiteren Erfüllungs- und Erfolgsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen. Der Beitragsservice wird den Auftragnehmer in diesem Fall rechtzeitig darüber informieren.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens BW 02/21 "Stufe 2 (V.02)" ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Serversystemen. Der Beitragsservice beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Serverrahmenvereinbarung mit einer Festlaufzeit bis zum 31.01.2025 und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr zu gleichen Konditionen abzuschließen. Die Serverrahmenvereinbarung wird den Kauf, die Lieferung und die Wartung folgender Serversysteme inklusive Zusatzkomponenten des Herstellers Fujitsu beinhalten: - Primergy Rack Server RX.
Der Auftragnehmer wird Einzelaufträge über den Kauf und die Wartung der benannten Produktkategorien erhalten.
Hierzu erstellt der Beitragsservice Konfigurationsdateien mit dem jeweils aktuellen Konfigurations-Tools und übermittelt diese als fjwa-Datei oder auch im Excel-Format an den Auftragnehmer.
Technische Leistungsbeschreibung
1HE und 2HE Serversysteme vom Hersteller Fujitsu in verschiedenen Konfigurationen mit Wartung und Support für 60 Monate, sowohl für Hardware- als auch server-bezogene Software-Produkte.
Aufgrund des technologischen Wandels werden die Konfigurationen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung für jeden Einzelabruf separat festgelegt.
Während der Festlaufzeit der Serverrahmenvereinbarung wird der Beitragsservice eine garantierte Mindestabnahmemenge von 15 Serversystemen vom Typ RX2540 M6 sowie von 8 Serversystemen vom Typ RX2530 M6 abrufen.
Die prognostizierte Höchstabnahmemenge (ohne Abnahmeverpflichtung) während der gesamten Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) beträgt voraussichtlich
- 70 2HE Serversysteme vom Typ RX2540 M6 oder Nachfolger
- 40 1HE Serversysteme vom Typ RX2530 M6 oder Nachfolger.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr zu gleichen Konditionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, zu berücksichtigen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Angebot geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
(§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen, soweit dies erforderlich ist (vgl. Teil A. der Vergabebedingungen).
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis meiner/unserer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Vergabeunterlagen):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Vergabeunterlagen).
Zum Nachweis meiner/unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Vergabeunterlagen):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr verfüge(n) bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden:
- Personen-, Sachschäden 3.000.000,00 EUR pauschal
- Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Die Eigenerklärung gemäß Anlage A7 "Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" ist von
- dem Bewerber bzw.;
- demjenigen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, auf dessen Kapazität sich die Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft (sog. Eignungsleihe);
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder
- demjenigen Drittunternehmen, auf dessen Kapazität sich der Bewerber zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft (sog. Eignungsleihe), einzureichen.
Zum Nachweis meiner/unserer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Vergabebedingungen):
a) dass ich/wir "Hersteller" der angefragten Produkte und Leistungen bin/sind,
oder
b) dass mein/unser Unternehmen ein "Fujitsu Select Cycle Partner" ist und daher über die für die spätere Leistungserbringung erforderliche, sehr hohe Spezialisierung und Expertise im Rechenzentrums-Umfeld und in Enterprise-Produktlösungen verfügt,
c) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n).
Der Beitragsservice behält sich vor, sich zu der Eigenerklärung b) geeignete Nachweise (bspw. Zertifikate) vorlegen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
vgl. Vergabevermerk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYWPRVMW8T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]