Projekt IPKS - Verlängerung des Forschungsauftrages mit dem Zuse Institut Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BAG-VgSt-046
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt IPKS - Verlängerung des Forschungsauftrages mit dem Zuse Institut Berlin
Gegenstand der Leistung ist die Weiterentwicklung des vom ZIB entwickelten Optimierungsmodell und Tool „Kontroll-OPT".
Der Auftraggeber beabsichtigt. das im Einsatz befindliche Optimierungsprogramm für die Erstellung von Dienstplänen durch den Entwickler der Software anpassen zu lassen. Die Leistungen bestehen dabei aus Programmierleistungen an der Software.
BAG Zentrale (Werderstraße 34, 50672 Köln) + Außenstellen sowie Sitz des Auftragnehmers
Gegenstand der Leistung ist die Weiterentwicklung des vom ZIB entwickelten Optimierungsmodell und Tool „Kontroll-OPT“. Des Weiteren sollen in der aktuellen Projektphase aufgekommene neuartige Fragestellen untersucht und gleichzeitig das BAG oder die Projektgruppe „IPKS“ (u.a. LBW und IVU) mathematisch beraten werden. Durch die neuerliche Forschungsarbeit lassen sich etwaige unerwünschte Auswirkungen auf den bisherigen Funktionsumfang der eingesetzten Optimierungssoftware ausschließen. Die unter „1. Allgemeine Beschreibung der Leistung“ aufgeführten Leistungen geben die Inhalte des zu verlängernden Forschungsauftrages wieder.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber beabsichtigt. das im Einsatz befindliche Optimierungsprogramm für die Erstellung vonDienstplänen durch den Entwickler der Software anpassen zu lassen. Die Leistungen bestehen dabei ausProgrammierleistungen an der Software, in dessen Rahmen neben den Einsatzplänen die Einschaltzeiten derKontrolleinrichtungen auf Basis von Kontroll- und Befahrungsdaten optimiert werden sollen. Die notwendigenProgrammierleistungen dürfen dabei keinen Einfluss auf die Funktionalität des Produktivbetriebs haben. ZurErbringung der beschriebenen Leistung sind u. a. Zugriffe auf Quellcode-Ebene der Anwendungen notwendig.Ein Zugriff ist dem Auftraggeber aufgrund der lizenzrechtlichen Bestimmungen nicht möglich. Der Auftraggeberbesitzt keine, über die einfachen Nutzungsrechte hinausgehenden, Reche an der Software.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt IPKS - Verlängerung des Forschungsauftrages mit dem Zuse Institut Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt
werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischemWeg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.