Übernahme und Entsorgung von Störstoffen, Siebüberlauf und Restabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/22-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Störstoffen, Siebüberlauf und Restabfällen
Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen.
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus folgenden Einzelleistungen:
- Los 1: Übernahme und Entsorgung von Störstoffen (inkl. abgesiebte Fraktion 15 - 20 mm) (ASN 20 03 01);
- Los 2: Übernahme und Entsorgung von Siebüberlau (ASN 19 05 01 oder 19 05 02);
- Los 3: Übernahme und Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01).
Übernahme und Entsorgung von Störstoffen (inkl. abgesiebte Fraktion 15 - 20 mm) (ASN 20 03 01)
- 1.100 - 1.700 Mg/a Störstoffe (inkl. abgesiebte Fraktion 15 - 20 mm) mit der ASN 20 03 01;
- Übernahme der Störstoffe am Kompostwerk am Standort des AWZ Mechernich (Containertransporte);
- Transport der Abfälle zur genutzten Behandlungs-/Entsorgungsanlage;
- Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen/energetischen Verwertungsanlagen oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Entsorgung von Siebüberlauf (ASN 19 05 01 oder 19 05 02)
- 550 - 850 Mg/a Siebüberlauf mit der ASN 19 05 01 oder 19 05 02;
- Übernahme des Siebüberlaufs am Kompostwerk am Standort des AWZ Mechernich (Containertransporte);
- Transport der Abfälle zur genutzten Behandlungs-/Entsorgungsanlage;
- Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen/energetischen Verwertungsanlagen oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01)
- 2.500 - 4.000 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01);
- Übernahme des Restabfalls am Standort der Umschlaganlage des Kreises Euskirchen (Schubbodenfahrzeuge) ;
- Transport der Abfälle zur genutzten Behandlungs-/Entsorgungsanlage;
- Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen/energetischen Verwertungsanlagen oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Störstoffe
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Siebüberlauf
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Restabfall
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über den "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRY393
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.