Lieferung und Wartung der Feuerlöscher des LVR Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2022-0018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Wartung der Feuerlöscher des LVR
Für alle Dienststellen des LVR wird die Wartung, Inspektion und Instandhaltung, sowie bei Bedarf die Entsorgung, Neubeschaffung und Befüllung von tragbaren Feuerlöschern für 2 Jahre ausgeschrieben.
Alle Liegenschaften des LVR im Rheinland
siehe Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung.
Es besteht eine einmalige Option des LVR den Rahmenvertrag um zwei Jahre bis zum 31.03.2027 zu verlängern.
Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt somit vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er entsprechend der DIN EN ISO 9001 oder der ISO 45001 zertifiziert ist. Beauftragt werden können nur Firmen und Werkskundendienste, die Ihre Fachkunde in Einrichtungen vergleichbarer Größenordnung bereits nachgewiesen haben. Eine nachprüfbare Referenzliste mit mindestens 3 Kontaktdaten ist dem Angebot beizufügen und sollten nicht älter als 2 Jahre sein. (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung").
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Fremdüberwachung der geleisteten Arbeiten durch die Mitgliedschaft in einem Berufsfachverband oder einer Gütegemeinschaft, wie z.B.: -dem Bundesverband technischer Brandschutz der Hersteller bvfa -der Gütegemeinschaft der Hersteller für die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten Grif. -dem Verband der Brandschutzfachhändler bvbf -der Gütegemeinschaft der Händler für die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten GIF. Die Mitgliedschaft ist durch den entsprechenden Berufsverband / Gütegemeinschaft schriftlich zu bestätigen.
Die Prüfer müssen sowohl sachkundig im Sinne der DIN 14406 Teil 4, als auch "Zur Prüfung befähigte Person" gem. § 2 Abs. 6 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 4 Ziffer 3 BetrSichV sein. Mit Angebotsabgabe muss zwingend der Befähigungs- und Sachkundigennachweis gemäß den Vorgaben der BtrSichV und der DIN 14406 der Mitarbeiter vorgelegt werden, die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehen sind.
Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er entsprechend der DIN EN ISO 9001 oder der ISO 45001 zertifiziert ist. Beauftragt werden können nur Firmen und Werkskundendienste, die Ihre Fachkunde in Einrichtungen vergleichbarer Größenordnung bereits nachgewiesen haben. Eine nachprüfbare Referenzliste mit mindestens 3 Kontaktdaten ist dem Angebot beizufügen und sollten nicht älter als 2 Jahre sein. (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung").
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Fremdüberwachung der geleisteten Arbeiten durch die Mitgliedschaft in einem Berufsfachverband oder einer Gütegemeinschaft, wie z.B.: -dem Bundesverband technischer Brandschutz der Hersteller bvfa -der Gütegemeinschaft der Hersteller für die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten Grif. -dem Verband der Brandschutzfachhändler bvbf -der Gütegemeinschaft der Händler für die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten GIF. Die Mitgliedschaft ist durch den entsprechenden Berufsverband / Gütegemeinschaft schriftlich zu bestätigen.
Die Prüfer müssen sowohl sachkundig im Sinne der DIN 14406 Teil 4, als auch "Zur Prüfung befähigte Person" gem. § 2 Abs. 6 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 4 Ziffer 3 BetrSichV sein. Mit Angebotsabgabe muss zwingend der Befähigungs- und Sachkundigennachweis gemäß den Vorgaben der BtrSichV und der DIN 14406 der Mitarbeiter vorgelegt werden, die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehen sind.
Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er entsprechend der DIN EN ISO 9001 oder der ISO 45001 zertifiziert ist. Beauftragt werden können nur Firmen und Werkskundendienste, die Ihre Fachkunde in Einrichtungen vergleichbarer Größenordnung bereits nachgewiesen haben. Eine nachprüfbare Referenzliste mit mindestens 3 Kontaktdaten ist dem Angebot beizufügen und sollten nicht älter als 2 Jahre sein. (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung").
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Fremdüberwachung der geleisteten Arbeiten durch die Mitgliedschaft in einem Berufsfachverband oder einer Gütegemeinschaft, wie z.B.: -dem Bundesverband technischer Brandschutz der Hersteller bvfa -der Gütegemeinschaft der Hersteller für die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten Grif. -dem Verband der Brandschutzfachhändler bvbf -der Gütegemeinschaft der Händler für die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten GIF. Die Mitgliedschaft ist durch den entsprechenden Berufsverband / Gütegemeinschaft schriftlich zu bestätigen.
Die Prüfer müssen sowohl sachkundig im Sinne der DIN 14406 Teil 4, als auch "Zur Prüfung befähigte Person" gem. § 2 Abs. 6 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 4 Ziffer 3 BetrSichV sein. Mit Angebotsabgabe muss zwingend der Befähigungs- und Sachkundigennachweis gemäß den Vorgaben der BtrSichV und der DIN 14406 der Mitarbeiter vorgelegt werden, die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.