Erstellung einer Baustraße für die bauliche Erweiterung der Karl-Kreiner Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65-23-8-E54656488
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Baustraße für die bauliche Erweiterung der Karl-Kreiner Grundschule
Erstellung einer Baustraße für die bauliche Erweiterung der Karl-Kreiner Grundschule
Neuss
800m² Rodungsarbeiten, 2.500m² RCL-Schotterfläche, 850m² Asphaltarbeiten, 1.300 m³ Erdaushub incl. Entsorgung, Rückbau der Baustraße im 4.Quartal 2025.
Die Baustraße ist bis zum 31.03.2023 fertig zu stellen. Der Rückbau derselben Baustraße erfolgt dann im 4. Quartal 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis, 013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis, 013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis, 013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle, Michaelstraße 50, Raum 1.629, 41460 Neuss (Abweichend von der Postadresse!)
Bei Verfahren nach VOB dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich, spätestens bis 13.01.2023 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).