Neubau Büro- und Laborgebäude Ernst-Ruska-Centrum 2.0, Gebäude 05.13 - Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B80/42310521
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Büro- und Laborgebäude Ernst-Ruska-Centrum 2.0, Gebäude 05.13 - Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen
Leistung: Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen - Heizungsleitung aus Gewinderohr einschl. Formstücke ca. 2520 m
- Heizungsleitung aus Stahlrohr nahtlos einschl. Formstücke ca. 280 m
- Dämmung aus MiWo alukaschiert für vorgenannte Leitungen ca. 2.800 m
- Brandschutzdurchführungen für vorgenannte Leitungen ca. 350 St.
- Gliederheizkörper mit Gliedern ca. 1110 St.
- Plan-Ventilheizkörper ca. 84 St.
- Unterflurkonvektoren ca. 12 St.
- Fernwärmeübergabestation ca. 1 St.
- Heizungsverteiler ca. 1 St.
- Kälteleitung aus Gewinderohr einschl. Formstücke ca. 910 m
- Kälteleitung aus Stahlrohr nahtlos einschl. Formstücke ca. 1100 m
- Kälteleitungen aus Edelstahl einschl. Formstücke ca. 1.515 m
- Diffusionsdichte synthetische Dämmung für vorg. Leitungen ca. 3.525 m
- Brandschutzdurchführungen für vorgenannte Leitungen ca. 200 St.
- Umluftkühlgeräte ca. 45 St.
- Eingeputzte Wandkühlflächen ca. 860 m²
- Anschluss an Deckenkühlflächen ca. 372 St.
- Plattenwärmetauscher >50 kW ca. 2 St.
- Kälteverteiler ca. 1 St.
- Kältesammler ca. 1 St.
Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich
Leistung: Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen - Heizungsleitung aus Gewinderohr einschl. Formstücke ca. 2520 m
- Heizungsleitung aus Stahlrohr nahtlos einschl. Formstücke ca. 280 m
- Dämmung aus MiWo alukaschiert für vorgenannte Leitungen ca. 2.800 m
- Brandschutzdurchführungen für vorgenannte Leitungen ca. 350 St.
- Gliederheizkörper mit Gliedern ca. 1110 St.
- Plan-Ventilheizkörper ca. 84 St.
- Unterflurkonvektoren ca. 12 St.
- Fernwärmeübergabestation ca. 1 St.
- Heizungsverteiler ca. 1 St.
- Kälteleitung aus Gewinderohr einschl. Formstücke ca. 910 m
- Kälteleitung aus Stahlrohr nahtlos einschl. Formstücke ca. 1100 m
- Kälteleitungen aus Edelstahl einschl. Formstücke ca. 1.515 m
- Diffusionsdichte synthetische Dämmung für vorg. Leitungen ca. 3.525 m
- Brandschutzdurchführungen für vorgenannte Leitungen ca. 200 St.
- Umluftkühlgeräte ca. 45 St.
- Eingeputzte Wandkühlflächen ca. 860 m²
- Anschluss an Deckenkühlflächen ca. 372 St.
- Plattenwärmetauscher >50 kW ca. 2 St.
- Kälteverteiler ca. 1 St.
- Kältesammler ca. 1 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Büro- und Laborgebäude Ernst-Ruska-Centrum 2.0, Gebäude 05.13 - Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
- alle Unterlagen mit Ausnahme vom Formblatt 225a.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]