Upgrade für das Einwohnerfachverfahren MESO

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade für das Einwohnerfachverfahren MESO

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist eine Auftragsänderung, mit der die Stadt Köln ihr bestehendes Einwohnerfachverfahren MESO des Herstellers HSH auf die neue Version VOIS I MESO upgraded inkl. der dafür erforderlichen Beratungsleistungen. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der Vertrag über die Umstellung der Lizenzen (Upgrade), die Schulung der Mitarbeitenden sowie die Beratungsleistungen im Projekt zwischen der Stadt Köln und der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 10.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Köln führt mit dieser Beschaffung ein Upgrade des bestehenden Einwohnerfachverfahrens MESO auf VOIS I MESO der Firma HSH durch. Das Einwohnerfachverfahren dient der Verwaltung der Einwohnerdaten der Stadt Köln und der Abwicklung aller Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten. Die Einwohnerdaten sind eine der wichtigsten Größen zur Charakterisierung einer Stadt, die Basis für die Durchführung demokratischer Wahlen und die Grundlage für Steuereinnahmen sowie Finanzzuweisungen.

Bei der gekauften Software VOIS I MESO handelt es sich um das Nachfolgeprodukt der HSH zum bisher im Einsatz befindlichen Einwohnerfachverfahren MESO.

Die Beschaffung setzt sich aus dem Software-Kauf (Upgrade), den Qualifizierungen der Mitarbeitenden sowie der Herstellerberatung im Projekt zusammen.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Abschluss des Nachtrags für den Software-Kauf (Upgrade) inklusive der Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie der Herstellerberatung bekannt gegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Stadt Köln war nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB berechtigt, den Auftrag (siehe zum Auftragsgegenstand unter Ziff. II.2.4) ohne Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben.

Gegenstand des Auftrags ist eine zulässige Auftragsänderung, mit der die Stadt Köln ihre aktuell im Einsatz befindliche Software MESO auf die Software VOIS|MESO umstellt, inkl. Aufbau der erforderlichen Testumgebung sowie der erforderlichen Schulungen und Dienstleistungen. Eine Neuvergabe ist entbehrlich, weil im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB (1.) zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich wurden, die (2.) ursprünglich nicht vorgesehen waren und (3.) weil ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann, da er mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.

Zu 1) Der Support für MESO wird in der aktuell bei der Stadt im Einsatz befindlichen Version am 31.12.2023 eingestellt. Nur mit dem Upgrade auf VOIS|MESO kann der ursprüngliche Beschaffungserfolg erfüllt werden.

Zu 2) Zum Zeitpunkt der Beschaffung von MESO stand die entsprechende Erweiterung der Software und die Einstellung von MESO im Jahr 2023 nicht in Rede und war daher in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen.

Zu 3) Die Software verfügt über zahlreiche Schnittstellen zu verschiedenen Anwendungen der Stadt Köln, die in Gänze für das Funktionieren der Verwaltung (z.B. Umsetzung der Wahlen, um nur ein Beispiel zu nennen) erforderlich sind. Ein Wechsel des Herstellers HSH für das Leistungspaket aus Software und Dienstleistungen (Beratungsleistungen und Schulungen) ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch technisch ohne erhebliche Risiken für einen reibungslosen Ablauf in der Verwaltung der Stadt Köln umsetzbar. Ein Wechsel würde dazu führen, dass die von der Stadt definierten Mindestanforderungen (u.a. Anbindung Inforegister, Zusatzmodule und eAkte / Köln DMS, Sicherheit der Daten bei der Migration, Ausfallsicherheit / Redundanz / Verfügbarkeit / Performance der Software) nicht eingehalten werden könnten. Die Komplexität einer vollständigen Ersetzung bisheriger Anwendungen birgt ein erhebliches Risikopotential für Datenverfügbarkeit und Fehlfunktionen, die insbesondere eine Verwaltung sensibler Daten wie der gesamten Einwohnerdaten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gefahren aussetzen würde. Die Risiken sind angesichts des engen Zeitrahmens und insbesondere der verschiedenen Wahlen bis 2024 nicht hinnehmbar, da dies nicht zuletzt die Sicherstellung der Demokratie gefährden würde.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unter II 1.7. und V 2.4 wurde der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert mit "10.00 EUR" angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist auf die Ausschlussfrist von 30 Kalendertagen nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hin.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 verstoßen hat oder;

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2022

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