Europaweite Vergabe von Rahmenvereinbarungen über IT-Hardware (PCs, Notebooks, Flachbildschirme, Tablets) für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-029-GR-oV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]66
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Rahmenvereinbarungen über IT-Hardware (PCs, Notebooks, Flachbildschirme, Tablets) für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung von IT-Hardware (PCs, Notebooks, Flachbildschirme, Tablets) für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dazu soll je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Diese Rahmenvereinbarungen sind jeweils Grundlage für Einzelbestellungen.
PCs
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg .
Lieferungen erfolgen auch - ohne Lieferkosten - im gesamten Landkreis Ludwigsburg (unabhängig von der zu liefernden Menge, der Anzahl der Abrufe und der Abruftermine).
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung von PC-Systemen Standard, Mini, Midi und CAD für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Mindestabnahmemenge: 1.041
geschätzte maximale Abnahmemenge: 1.569
Notebooks
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg .
Lieferungen erfolgen auch - ohne Lieferkosten - im gesamten Landkreis Ludwigsburg (unabhängig von der zu liefernden Menge, der Anzahl der Abrufe und der Abruftermine).
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung von Notebooks für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Mindestabnahmemenge: 204
geschätzte maximale Abnahmemenge: 407
Flachbildschirme
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg .
Lieferungen erfolgen auch - ohne Lieferkosten - im gesamten Landkreis Ludwigsburg (unabhängig von der zu liefernden Menge, der Anzahl der Abrufe und der Abruftermine).
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung von Flachbildschirmen für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dazu soll je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Mindestabnahmemenge: 492
geschätzte maximale Abnahmemenge: 839
Tablets Surface
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg .
Lieferungen erfolgen auch - ohne Lieferkosten - im gesamten Landkreis Ludwigsburg (unabhängig von der zu liefernden Menge, der Anzahl der Abrufe und der Abruftermine).
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung von Tablets-Surface Pro 8 und Go 3 für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Mindestabnahmemenge: 727
geschätzte maximale Abnahmemenge: 1.290
Tablets iPad
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg .
Lieferungen erfolgen auch - ohne Lieferkosten - im gesamten Landkreis Ludwigsburg (unabhängig von der zu liefernden Menge, der Anzahl der Abrufe und der Abruftermine).
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung von Tablets- iPad und iPad Air für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Mindestabnahmemenge: 711
geschätzte maximale Abnahmemenge: 1.001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PCs
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flachbildschirme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71634
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets Surface
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets iPad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden n i c h t die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6CBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.