Generalplanung Neubau Hallenbad Wenden Referenznummer der Bekanntmachung: 5304/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenden
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau Hallenbad Wenden
Gegenstand des Auftrags ist die Planung des in Abschnitt II.1.4 kurz erläuterte und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher beschriebene Bauvorhaben "Neubau Hallenbad Wenden".
Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben durch einen Generalunternehmer (GU) errichten zu lassen. Zur Vorbereitung einer entsprechenden GU-Ausschreibung sollen zunächst die Planungsleistungen bis zur Vorlage einer Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) durch einen Generalplaner erbracht werden. Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Auftraggeber sollen dem Generalplaner dann die Erstellung einer Funktionalleistungsbeschreibung sowie weiterer notwendiger Vergabeunterlagen für die GU-Ausschreibung und die anschließende Begleitung dieser GU-Ausschreibung übertragen werden. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist nicht Gegenstand der Leistungen des Generalplaners, sondern soll dem GU übertragen werden; allenfalls einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen 4 oder 5 sind vom Generalplaner zu erbringen, soweit dies für die Formulierung der Funktionalleistungsbeschreibung oder sonstiger Vergabeunterlagen für die GU-Ausschreibung notwendig ist.
Der zu vergebende Generalplanungsauftrag umfasst insbesondere die Objektplanung zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, die Fachplanungsleistungen für die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (einschließlich der Badewassertechnik) sowie Beratungsleistungen zu den Leistungsbildern Bauphysik und Brandschutz.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (siehe Abschnitt II.2.11).
Gemeinde Wenden 57482 Wenden
Die Gemeinde Wenden beabsichtigt den Neubau eines Hallenschwimmbads an der Gesamtschule in Wenden. Vorgesehen ist ein funktionales Bad, das über ein 25 Meter langes Schwimmbecken verfügen soll. Es ist ein Kostenziel von 9,88 Mio. Euro (KG 200-700, netto ohne MwSt.) veranschlagt.
Der Standort des neuen Hallenbades liegt am Rande des Zentralortes der Gemeinde Wenden in unmittelbarerer Nähe zur Gesamtschule Wenden. Mit dem Neubau des Schwimmbades soll die Attraktivität des Gesamtschulstandortes wie auch des gesamten Zentralortes gesteigert werden.
Die zu vergebende Generalplanung umfasst zunächst die Planung des Vorhabens bis zur Leistungsphase 3 und anschließend die Vorbereitung der GU-Vergabe (Leistungsphase 6, insb. die Erstellung der Funktionalleistungsbeschreibung) und die Mitwirkung am entsprechenden Vergabeverfahren (Leistungsphase 7) sein. Eine nähere Beschreibung der zu vergebenden Leistungen findet sich in der Leistungsbeschreibung, die mit den Teilnahmeunterlagen im Vergabeportal bereitgestellt wird.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Vorlage der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) beauftragt. Die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der GU-Ausschreibung und Mitwirkung bei diesem Vergabeverfahren) beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6C48
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland