Erstellung eines Online-Erhebungsinstruments und Durchführung der Erhebungen Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Online-Erhebungsinstruments und Durchführung der Erhebungen
In bestimmten Förderprogrammen fördert die DFG Forschungsverbünde, in denen eine große Zahl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in verschiedenen Karrierestufen miteinander kooperieren.
Die DFG erhebt jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt bei den Sprecherinnen und Sprechern dieser Forschungsverbünde Daten zu ihrem wissenschaftlichen Personal und der im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichteten Professuren. Diese Daten nutzt die DFG um zu überprüfen, ob die Ziele dieser Förderprogramme erreicht werden, und um ihrer Berichtspflicht gegenüber Bund und Ländern und der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
Ziel der Erhebung ist, jährlich personenbezogene Informationen zum Personal der geförderten Einrichtungen und der eingerichteten Professuren zu erhalten (Bestand, Zu- und Abgänge, Aktualisierungen und Ergänzungen), die für weitere Analysen (durch die DFG und durch Dritte) zur Verfügung stehen.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Dienstleister gesucht, der ab dem Jahr 2023 die jährlichen Erhebungen technisch umsetzt und begleitet. Zentrale Aufgabe ist
- die Programmierung eines webbasierten Erhebungsinstruments, das die Erfassung von Daten der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geförderten Forschungsverbünde und der Professuren zulässt,
- das Hosting und die Qualitätssicherung der Datenerhebung sowie
- die Aufbereitung und Qualitätssicherung der Daten.
- Zusätzlich ist ein Reporting mit Statistiken für die teilnehmenden Verbünde zu erstellen.
Die inhaltliche Gestaltung der Erhebung, die Kommunikation mit den Erhebungsteilnehmern und die fachliche Feldbetreuung während der Erhebung werden von der DFG-Geschäftsstelle durchgeführt.
Ausführungszeitraum: Drei Jahre, Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
In bestimmten Förderprogrammen fördert die DFG Forschungsverbünde, in denen eine große Zahl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in verschiedenen Karrierestufen miteinander kooperieren.
Die DFG erhebt jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt bei den Sprecherinnen und Sprechern dieser Forschungsverbünde Daten zu ihrem wissenschaftlichen Personal und der im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichteten Professuren. Diese Daten nutzt die DFG um zu überprüfen, ob die Ziele dieser Förderprogramme erreicht werden, und um ihrer Berichtspflicht gegenüber Bund und Ländern und der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
Ziel der Erhebung ist, jährlich personenbezogene Informationen zum Personal der geförderten Einrichtungen und der eingerichteten Professuren zu erhalten (Bestand, Zu- und Abgänge, Aktualisierungen und Ergänzungen), die für weitere Analysen (durch die DFG und durch Dritte) zur Verfügung stehen.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Dienstleister gesucht, der ab dem Jahr 2023 die jährlichen Erhebungen technisch umsetzt und begleitet. Zentrale Aufgabe ist
- die Programmierung eines webbasierten Erhebungsinstruments, das die Erfassung von Daten der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geförderten Forschungsverbünde und der Professuren zulässt,
- das Hosting und die Qualitätssicherung der Datenerhebung sowie
- die Aufbereitung und Qualitätssicherung der Daten.
- Zusätzlich ist ein Reporting mit Statistiken für die teilnehmenden Verbünde zu erstellen.
Die inhaltliche Gestaltung der Erhebung, die Kommunikation mit den Erhebungsteilnehmern und die fachliche Feldbetreuung während der Erhebung werden von der DFG-Geschäftsstelle durchgeführt.
Ausführungszeitraum: Drei Jahre, Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
1. Zusätzliche Datenaufbereitungen des Vorbelegungsdatensatzes und des Erhebungsdatensatzes.
2. Technischer und administrativer Support während der Datenerhebungsphase.
3. Änderung der Zahl der Erhebungsteilnehmer.
4. Fragebogenanpassungen.
5. Tabellenband zu Forschenden (Excel-, CSV-Format) ca. 25 Tabellen
6. Eigene Erfassungsmaske zu Stellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung eines Online-Erhebungsinstruments und Durchführung der Erhebungen
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.