Ladeinfrastruktur Elektrobusse Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swbc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur Elektrobusse
Lieferung, Montage und Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge des vorgenannten Projektvorhabens sollen mit dieser Ausschreibung die Ladeinfrastruktur für die Nachladung von insgesamt acht Batteriebussen beschafft werden. Hierzu sollen insgesamt fünf Ladegeräte mit einer Ausgangsladeleistung von je 150 kW sowie die hierzu notwendige Stromversorgungsinfrastruktur (Transformator, Schaltanlagen, Netztechnik, etc.) beschafft werden. Entsprechend ist der Auftragsgegenstand des Auftragnehmers die Herstellung und Lieferung der Ladeinfrastruktur gemäß der technischen Leistungsbeschreibung des Lastenhefts. Neben der Lieferung der Ladeinfrastruktur selbst, soll ebenfalls die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und der Verfügbarkeit während des Einsatzzeitraums des Ladeinfrastruktur durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. Die Ladeinfrastruktur soll bis ca. Juni 2024 an die Stadtwerke Biberach GmbH ausgeliefert und in Betrieb genommen werden.
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
Zu Abschnitt III.1.2) Nr. (1) wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR/Jahr zwingend gefordert (Mindestanforderung). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
1. Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen (mit erfolgter Abnahme durch den Referenzauftraggeber) Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, die jeweils mindestens die folgenden Kriterien (a) bis (c) erfüllen:
a) Lieferung und Abnahme von mindestens vier Ladegeräten mit einer Ladeleistung von jeweils mindestens 150 kW
b) Lieferung der hierzu notwendigen Stromversorgungsinfrastruktur (Transformator, Netztechnik, etc.)
c) für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz.
Dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft steht es frei bis zu drei Zusatzreferenzen für die Lieferung von Ladeinfrastruktur nachzuweisen. Die Zusatzreferenzen werden bei Bedarf für die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahren (vgl. II 2.9) genutzt. Sämtliche Zusatzreferenzen werden aber jeweils nur dann bewertet, wenn diese auch alle oben genannten Musskriterien (a-c) erfüllen.
2. Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, die jeweils mindestens die folgenden Kriterien (d) bis (g) erfüllen
d) Die Referenz muss die Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung) von Ladeinfrastruktur von Elektrobussen umfasst haben. Als Wartung gelten die regelmäßigen und planbaren Leistungen jeweils gemäß Herstellerangaben. Als Störungsbehebung gelten hingegen Leistungen für nicht planbare Störungsbehebungen zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur
e) Die Referenz muss die Instandhaltung für eine Mindest-Stückzahl von vier Ladegeräten mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW umfasst haben.
f) Die Referenz muss im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Dauer von zumindest 12 unmittelbar aufeinander folgenden Monaten erbracht worden sein (Referenzdauer).
g) für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz
Dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft steht es frei bis zu drei Zusatzreferenzen für die Instandhaltung von Ladeinfrastruktur nachzuweisen. Die Zusatzreferenzen werden bei Bedarf für die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahren (vgl. II 2.9) genutzt. Sämtliche Zusatzreferenzen werden aber jeweils nur dann bewertet, wenn diese auch alle oben genannten Musskriterien (d-g) erfüllen.
3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems oder eines eigenen Qualitätssicherungssystems, welches den Grundsätzen dieser QM- Zertifikation entspricht.
4. Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder eines gleichwertig zertifizierten Umweltmanagementsystems oder eines eigenen Umweltsicherungssystems, welches den Grundsätzen dieser Umwelt- Zertifikation entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.