Schulcampus Jahnstraße Objektplanung Stufe 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 004-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil der Stadt
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71263
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus Jahnstraße Objektplanung Stufe 2
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Planungsleistungen der
Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 sowie der Freianlagen nach
§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den ersten Bauabschnitt des Schulcampus
Jahnstraße in Weil der Stadt
Schulcampus Jahnstraße Jahnstraße 71263 Weil der Stadt
Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28. September 2021 einen Beschluss zur Freigabe von
Planungsmitteln für die Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude
und Innenräume sowie Freianlagen und der Fachplanungsleistungen TGA Elektro, TGA HLS, Tragwerk,
Bauphysik und Brandschutz für den ersten Bauabschnitt des Neubaus des Schulcampus Jahnstraße getroffen.
Neben der Bedarfsplanung wurde mit den Schulleitungen ein abgestimmtes Flächenprogramm erarbeitet, das
sich an den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg orientiert. Danach ergibt sich für die HeinrichSteinhövel-Grundschule (HSS) eine Programmfläche von 2.295 m². In der HSS gibt es derzeit 14 Klassen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung
für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 sowie der Freianlagen nach § 39 HOAI i. V.
m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den ersten Bauabschnitt
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase
1 (Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4; Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 9). Es ist eine stufenweise Beauftragung
beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Grobkosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 9,5 Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700 +
Interimskosten).
Mit den Planungen soll ab Oktober 2022 begonnen werden. Abbruchleistungen sollen ab Mitte 2023 erfolgen.
Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Das Städtebauliche Konzept der Stadt Weil der Stadt für den Schulcampus Jahnstraße ist zu beachten. Dieses
ist in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Stadt Weil der Stadt wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren weitere Fachplanungsleistungen
ausschreiben. Diese sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz
für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,
insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren
zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob
seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für
die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYDE7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.