Ausarbeitung eines Masterplan Mobilität für den Kreis Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 255/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausarbeitung eines Masterplan Mobilität für den Kreis Lippe
Bei dem Auftragsgegenstand der vorliegenden Verhandlungsvergabe handelt es sich um die Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes für den Kreis Lippe, im welchen Leitlinien für die strategische Planung einer zukunftsfähigen Mobilität in einem partizipativen Prozess mit Verwaltung, Kommunen, Verkehrsträgern, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft entwickelt werden. Darüber hinaus sollen konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen erarbeitet und priorisiert werden. Schon vorhandene Ideen, Planungen und Maßnahmen sollen in dem Kontext berücksichtigt und unter dem zu entwickelndem Leitbild evaluiert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Lippe hat sich mit dem Zukunftskonzept 2025 und dem Masterplan 100 % Klimaschutz hohe Ziele für eine zukunftsfähige, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität gesetzt.Hierzu wurden in Lippe in den letzten Jahren bereits zahlreiche Grundlagen geschaffen und vielfältige Projekte für verschiedenen Verkehrsträger und Zielgruppen umgesetzt. Seit dem Jahr 2021 sind die Kernthemen der Mobilität unter dem Verwaltungsvorstand II - Umwelt, Bauen, Geoinformation, Mobilität, EB Straßen- beim Kreis Lippe gebündelt. Dadurch erfolgt ein guter fachübergreifender Austausch und eine zielführende Zusammenarbeit. Der Kreis Lippe ist seit 2019 Mitglied beim Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM) und bereits seit 2007 in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS).Darüber hinaus liegen bereits verschiedene Konzeptionen, Untersuchungen und Planungsan-sätze zu unterschiedlichen Themen der Gestaltung von Mobilitätsangeboten vor. Übergreifende Konzepte und Zielsetzungen:- Zukunftskonzept 2025- Masterplan 100% Klimaschutz Kreis Lippe 2017 ÖPNV- ÖPNV-Konzept Kreis Lippe 2019- S-Bahn-Konzept OWL- Kreisweite Mobilitätsbefragung 2017 – Werktägliches Mobilitätsverhalten (Modal-Split)- Mitarbeiterbefragungen (Klinikum Lippe, Fa. Phönix Contact) 2019 - Werktägliches Mobilitätsverhalten- Smartrailway – ITF OWL Netzplan SPNV (Projektportfolio Landeseisenbahn Lippe)- Konzept vernetzter Mobilstationen in Lippe (2022)- Konzept Einführung von Elektrobussen im Linienbündel 1 (Linien 349, 350, 351) (2021) Straßenbau- Mehrjahresprogramm an Kreisstraßen- Straßenentwicklungsplan Modul 3 Nahmobilität / Radverkehr- Mehrjahresprogramm Radwege an Kreisstraßen- Regionales Alltagsradewegenetz „Radnetz OWL“- Radverkehrskonzept „Fahrradfreundlicher Kreis Lippe“ 2006- Aktualisierung Konzeption „Fahrradfreundlicher Kreis Lippe“ 2015- Integriertes regionales Radverkehrsnetz Regiopole Bielefeld 2020Postfossile Mobilität- Feinkonzept zum Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur in der Region OWL (HyDrive OWL)- Forschungsprojekt „Postfossile Mobilität“; Organisationsstudie Infrastrukturgesell-schaft (2021)- Umsetzungsstrategie zur Einführung eines interkommunalen Fuhrparks (2021) Kommunale Konzepte- Mobilitätskonzept Stadt Detmold- Mobilitätskonzept Stadt Lemgo (in Erstellung)- Veloroutenkonzept der Stadt Detmold- Radverkehrskonzept der Stadt Lemgo- Nahmobilitätskonzept Gemeinde Leopoldshöhe (in Planung)- Mobilitätskonzept Gemeinde Kalletal (in Planung)- Radverkehrskonzept Stadt Bad Salzuflen (in Planung) Derzeitige Aktivitäten zur Erhöhung der Attraktivität- Errichtung von Mobilstationen u.a. in Detmold, Lage, Lügde und Horn-Bad Meinberg- On Demand Verkehre- Erleichterungen der Nutzungen des ÖPNV –Apps etc.- Attraktivitätssteigerungen durch attraktive Tarife, u.a. Luftlinientarif ab 1.12. CiBo, Homezone-Tarif 22/23, neues Job-Ticket ab 01.08.22, neues SchülerTicket- Pandemieresilienter Schülerverkehr, Auslastungsanzeige- „Radnetz OWL“ Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit- Vergabe und Durchführung der Radwegweisungskontrolle + Instandsetzung- Routenänderungen im Radverkehrsnetz- Einführung Dienstradleasing- „STADTRADELN“- „Mit dem Rad zur Arbeit 2022“- Aktion Überholabstand KFZ-Rad 1,5 Meter- Projekt „Fahrradfreundliche Schule“- Qualität und Sicherheit im Radverkehr- Neubau und Anlage von Radinfrastruktur Folgende Modellprojekte sind aktuell in der Entwicklungs- und Umsetzungsphase:- Förderung Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV „Lippe Intelligent Vernetzt“ (BMVI)- Organisationsberatung Interkommunaler Fuhrpark (BMVI)- Infrastrukturgesellschaft für postfossile Mobilität
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.