Interimsvergabe Call-Center Aktion Strom- und Gas Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Verg/2802
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe Call-Center Aktion Strom- und Gas
Call-Center Dienstleistungen zur Einführung und Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse im Bereich der Bestands- und Neukundenverträge
Call-Center Dienstleistungen zur Einführung und Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse im Bereich der Bestands- und Neukundenverträge
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Bundesregierung hat am 03.11.22 eine Gas- und Strompreisbremse für Verbraucher beschlossen, die zum 16.11.22 umzusetzen waren. Erste Maßnahmen aus den Beschlüssen gelten ab Dezember 2022. Dies hat kurzfristig einen deutlich erhöhten Bedarf im Kundendienst verursacht, der durch den bisherigen Dienstleister nicht abgedeckt werden konnte. Es war daher eine sehr kurzfristige Beschaffung notwendig, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Der Auftraggeber hatte auf die Kurzfristigkeit keinerlei Einfluss, ist aber zur Umsetzung der Beschlüsse verpflichtet. Vor dem Verhandlungsverfahren hat eine Markterkundung in einem größeren Wettbewerberfeld stattgefunden, aus der der Bieter als einziges am Auftrag interessiertes Unternehmen hervorgegangen ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvergabe Call-Center Dienstleistungen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNY6EQ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.