Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze - 2. Stufe Referenznummer der Bekanntmachung: 21/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze - 2. Stufe
Der Kreis Düren (nachfolgend: "Auftraggeber") beabsichtigt, sich auf Basis einer politischen Beschlusslage und mit der Zustimmung aller 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden am sog. Graue-Flecken-Programm nach der Förderrichtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 (FörderRiL Gigabit) zu beteiligen und so die Versorgung des Kreises Düren mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten weiter zu verbessern.
Für die Vorbereitung und Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und eines oder mehrerer Vergabeverfahren zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue NGA-Flecken") des Kreises Düren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Ziff. 3.1 FörderRiL Gigabit sowie zur Unterstützung bei der Abwicklung des Förderverfahrens im Zuge des geförderten Breitbandausbaus werden Beratungsleistungen auf fachlich-technischer Ebene benötigt. Ziel dieser Ausschreibung ist daher die Beauftragung der entsprechenden technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die Leistungen bis zur Erstellung einer Entscheidungs- und Ausbaustrategie, auf deren Grundlage ein Förderantrag oder mehrere Förderanträge vorbereitet werden sollen. Näheres zur stufenweisen Beauftragung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter Ziff. II.2.
Kreis Düren
Der Kreis Düren hat die Beauftragung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und eines oder mehrere Vergabeverfahren zur Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur zunächst allein in den hellgrauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen.
Eine Erweiterung des Auftrags um die sog. "dunkelgrauen Flecken", die derzeit mit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, wurde als Option ausgeschrieben.
Der Kreis behält sich vor, im laufenden Auftrag unter Beachtung des Beihilfe-, Förder- und Vergabe-rechts auf die dunkelgrauen Flecken überzugehen, wenn als Ergebnis der ersten Stufe ein Förderantrag im Rahmen des hellgrauen Flecken-Programms nicht für sinnvoll und empfehlenswert erachtet wird, oder den Auftrag um die dunkelgrauen-Flecken zu erweitern. Die nachstehenden Leistungen enthalten daher entsprechende Optionen. Die optionale Auftragserteilung für die dunkelgrauen Flecken hängt in jedem Fall davon ab, dass die "dunkelgrauen Flecken" förderfähig sind, also eine entsprechende neue Förderrichtlinie des Bundes nebst Ko-Finanzierungsrichtlinie des Landes in Kraft getreten ist, dem Kreis hierfür die erforderlichen Fördermittel, insbesondere auch für die Beratungsleistung gewährt werden und die Finanzierbarkeit sichergestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wir-solutions.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHY3EW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von freiberuflichen Beratungsdienstleistungen, welche den maßgeblichen Schwellenwert voraussichtlich überschreiten wird. Daher wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW), durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html