Klärschlammentsorgung Kläranlage Königsbach Referenznummer der Bekanntmachung: 20994-00005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbach-Stein
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlage Königsbach
Verladung, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm, Schlammmenge: ca. 2.250 t/a, TS-Gehalt: ca. 20-22%
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verladung, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm, Schlammmenge: ca. 2.250 t/a, TS-Gehalt: ca. 20-22%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsbad-Ittersbach
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.