Vermieterauswahlverfahren Polizeigebäude KPB Euskirchen in Schleiden Referenznummer der Bekanntmachung: 23.03.47/SLE
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://euskirchen.polizei.nrw
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermieterauswahlverfahren Polizeigebäude KPB Euskirchen in Schleiden
Die Kreispolizeibehörde Euskirchen beabsichtigt die Anmietung eines neuen Polizeidienstgebäudes einschließlich Polizeiwache, Polizeigewahrsam, Kriminalkommissariat, Außenanlagen und Stellplatzflächen in Schleiden. Gegenstand des hiermit bekannt gemachten Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Investors, der nach detaillierten Vorgaben auf von ihm beschafften Grundstücksflächen den spezifischen Nutzeranforderungen entsprechende Mietflächen plant und errichtet (Neubau oder Sanierung/ Umbau Bestand) und anschließend an die Kreispolizeibehörde Euskirchen über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren vermietet.
Das Mietobjekt muss in dem vom Auftraggeber definierten Zielgebiet in Schleiden liegen, siehe hierzu nachfolgend Ziff. II.2.4.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch die Kreispolizeibehörde Euskirchen, beabsichtigt, ein Dienstgebäude in Schleiden anzumieten. Das Gebäude muss über eine Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 von mindestens 1.010 m², ca. 47 Pkw-Stellplätze und 12 Fahrradstellplätze verfügen. Der Investor hat das gesamte Gebäude während der Mietzeit nach den Vorgaben des Mieters bereitzustellen und instand zu halten. Angestrebt wird eine bauliche Fertigstellung und Übergabe bis Juli 2026.
Aus polizeitaktischen Gründen muss das Mietobjekt in einem definierten Zielgebiet in den Ortslagen Gemünd, Schleiden (Kernort), Broich und entlang der B 265 zwischen Nierfeld und Olef gelegen sein.
Weiter bestehen folgende zwingende Anforderungen an das Projektgrundstück innerhalb des definierten Zielgebiets:
- Das Grundstück darf nicht in einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. in einem Gebiet mit Zonengeschwindigkeit, z.B. einer Tempo 30-Zone liegen.
- Das Grundstück darf nicht in einem reinen Wohngebiet liegen.
- Die zweispurige Hauptzufahrt führt auf eine öffentliche Straße mit zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr, wobei es bei der Abfahrt vom Grundstück möglich ist:
a) die öffentliche Straße uneingeschränkt in beide Richtungen zu befahren oder
b) die öffentliche Straße bei vorhandenen Hindernissen für polizeiliche Einsatzfahrzeuge legitimiert zu überwinden (z. B. Hinweis: Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge der Polizei frei) oder
c) auf der öffentlichen Straße bei einer baulich nicht überfahrbaren Fahrstreifentrennung (z. B. Mittelleitplanke, Schienen) in max. 500 Metern ab der zweispurigen Grundstücksein-/ausfahrt zum Grundstück eine verkehrsrechtlich zugelassene Wendemöglichkeit oder eine verkehrstechnisch vergleichbare Abbiegemöglichkeit zu erreichen.
- Das Grundstück muss eine unmittelbar zur öffentlichen Straße ausgerichtete Bebauung ermöglichen (keine sog. Hinterlandbebauung).
- Das Grundstück muss 2 unabhängige Aus-/Zufahrten, möglichst an 2 unterschiedlichen Straßenzügen aufweisen, so dass eine Aus-/Zufahrt in/aus unterschiedliche(n) Richtungen möglich ist. Ausgeschlossen ist eine Aus-/Zufahrt in/aus einer Sackgasse.
- Wenn es unumgänglich ist, dass beide Ein- und Ausfahrten an einem Straßenzug liegen, müssen diese mindestens 50 Meter auseinander liegen.
- Es darf kein einschränkender Querungsverkehr (z.B. Bahnverkehr) die Aus-/Zufahrten zum Grundstück blockieren.
- Die Topografie darf keine Einschränkung im Hinblick auf die Nutzung verursachen (z.B. beim Ein- und Ausfahren, bei der Gebäudenutzung, in den Wintermonaten keine Abhängigkeit vom Winterdienst).
Weitere Informationen zum Beschaffungsgegenstand und dem Vermieterauswahlverfahren ergeben sich aus einem im elektronischen Projektraum bereitgestellten Projektexposé.
Der Auftraggeber (Mieter) kann den Mietvertrag einmalig um weitere fünf Jahre verlängern.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt;
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) erfüllt. Weiter wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darlegen kann, bis Januar 2024 über Grundstücksflächen zu verfügen, welche die unter Ziff. II.2.4 definierten Standortanforderungen erfüllen (Mindestanforderung). Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag durch eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 6d EU Abs. 1 VOB/A. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige technische Leistungsfähigkeit (Erfahrung mit Planungs- und/oder Bauleistungen für vergleichbare Gebäude), kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese im Auftragsfall diejenigen Leistungen (als Nachunternehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d EU Abs. 1 VOB/A);
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche die Verfügbarkeit über ein den Anforderungen entsprechendes Grundstück nachweisen können und die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen an die Referenzlage erfüllen, die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, erfolgt eine Bewerberauswahl anhand der Angaben zur Erfahrung mit der Objektplanung und schlüsselfertigen Errichtung bzw. Generalsanierung von Verwaltungsgebäuden möglichst vergleichbarer Art und Größenordnung. Konkret werden dessen Referenzangaben wie folgt bepunktet:
a) Referenzen Objektplanung Gebäude i.S.d. § 34 HOAI, bei denen mindestens Leistungen der Leistungsphasen 2-4 nach 01/2015 vollständig erbracht wurden und die den Neubau oder Umbau/ die Sanierung/ Modernisierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes mit mindestens 750 m² BGF betreffen:
- Referenz betrifft Gebäude für Behörden / Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: 2 Punkte, Polizeiwache +2 Punkte, Polizeidienstgebäude mit Gewahrsam +2 Punkte
- Referenz betrifft Objekt mit mehr als 750 m² BGF: 2 Punkte, mit mehr als 1.500 m² BGF: 4 Punkte, mit mehr als 2.000 m² BGF: 6 Punkte
b) Referenzen schlüsselfertige Errichtung oder Generalsanierung (Ausführungsplanung und vollständige Bauausführung) eines Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mindestens 750 m² BGF, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach 01/2018:
- Referenz betrifft Gebäude für Behörden / Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: 2 Punkte, Polizeiwache +2 Punkte, Polizeidienstgebäude mit Gewahrsam +2 Punkte
- Referenz betrifft Objekt mit mehr als 750 m² BGF: 2 Punkte, mit mehr als 1.500 m² BGF: 4 Punkte, mit mehr als 2.000 m² BGF: 6 Punkte
Es werden nur die jeweils 3 Referenzen Objektplanung/schlüsselfertige Errichtung bzw. Generalsanierung mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil,
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (sollte bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein, Kopie ausreichend).
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe dazu Ziff. VI.3) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz netto in den Jahren 2020, 2021 und 2022 abzugeben.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe dazu Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Zum Nachweis der Erfahrung mit der Realisierung von Hochbauprojekten: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen: Erwartet wird eine Darstellung vergleichbarer Bauprojekte (Neubau oder Generalsanierung insbesondere von Verwaltungsgebäuden) im Zeitraum der letzten 8 Jahre (ab 01/2015) mit folgenden Einzelangaben:
a) Bezeichnung, Art und Standort des Referenzobjekts,
b) Angabe des Auftraggebers für die Bauleistungen,
c) Zeitraum der Bauausführung, Datum der Fertigstellung/der Inbetriebnahme,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs des Referenzobjekts insbesondere mit folgenden Angaben zu:
- Brutto-Grundfläche (BGF) gem. DIN 277;
- Netto-Baukosten des Projektes KG 300 und 400 gem. DIN 276 und
- Funktion im Projekt (die Bauausführung beauftragendes oder mit der Durchführung von Bauleistungen beauftragtes Unternehmen).
e) Angabe der weiteren an dem Referenzprojekt beteiligten Unternehmen.
2. Zum Nachweis der Erfahrung mit der Planung von Verwaltungsgebäuden: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Planungsleistungen: Erwartet wird eine Darstellung vergleichbarer Referenzprojekte (Objektplanung Gebäude für den Neubau oder die Sanierung/ Modernisierung eines Verwaltungsgebäudes) im Zeitraum der letzten 8 Jahre (ab 01/2015) mit folgenden Einzelangaben:
a) Bezeichnung und Standort des Büro-/Verwaltungsgebäudes,
b) Angabe des Auftraggebers für die Planungsleistungen sowie des Bauherren,
c) Art und Umfang der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen gem. HOAI),
d) Zeitraum der Leistungserbringung,
e) Kurzbeschreibung des Umfangs des Referenzobjekts insbesondere mit folgenden Angaben zu:
- Brutto-Grundfläche (BGF) gem. DIN 277;
- Netto-Baukosten des Projektes KG 300 und 400 gem. DIN 276.
Der Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein vorgesehener Nachunternehmer muss:
1. mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, die er/es als die Bauausführung beauftragendes Unternehmen (Bauherr, Investor/Projektentwickler) realisiert hat oder an deren Realisierung er/es als mit der schlüsselfertigen Errichtung oder Generalsanierung (als sog. General- oder Totalunternehmer) beauftragtes Unternehmen mitgewirkt hat und die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen (Referenzen Bauausführung):
a) umfasst Leistungen der Bauausführung im Hochbau der Kostengruppen 300 (Bauwerk) und 400 (Technik) nach DIN 276,
b) BGF von mind. 750 m²,
c) Fertigstellung und/oder Inbetriebnahme des Gebäudes nach 01/2018.
2. mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen (Referenz Objektplanung):
a) erbracht wurden Leistungen der Objektplanung Gebäude i.S.d. § 34 HOAI für den Neubau oder die Sanierung/ Modernisierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes,
b) Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2-4 nach HOAI wurden vollständig nach 01/2015 erbracht,
c) BGF von mind. 750 m²,
d) Gebäude wurde nach 01/2018 fertiggestellt.
Bedingung für die Ausführung des Auftrags ist die Verfügbarkeit über geeignete Projektgrundstücksflächen spätestens zum geplanten Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Januar 2024). Die gesicherte Verfügbarkeit ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Die vorgesehene Grundstücksflächen sind grundsätzlich geeignet, wenn sie:
a) sich in dem unter Ziff. II.2.4 genannten Zielgebiet befinden und die im Projektexposé weiter aufgestellten zwingenden Lageanforderungen erfüllen;
b) die im Projektexposé aufgestellten Vorgaben bezüglich der Flächenanforderungen erfüllt werden können und c) sich bauplanungs- sowie bauordnungsrechtlich zur Errichtung und Nutzung eines Polizeidienstgebäudes eignen. Es handelt sich hierbei um zwingende Standortanforderungen. Besondere Bedingungen folgen außerdem aus dem TVgG-NRW und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1) bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren.
2. Der Bewerbungsbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
3. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1) benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
4. Nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 ist es öffentlichen Auftraggebern bis auf weiteres verboten, im Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien mit folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen einen Vertrag zu schließen oder sie in einem Umfang von mehr als 10% des Auftragswerts als Unterauftragnehmer, Lieferant oder auf sonstige Weise am Auftrag zu beteiligen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach der Bewerber/ sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung beruft, keiner der vorgenannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zuzurechnen ist.
5. Im elektronischen Projektraum ist neben dem Bewerbungsbogen auch eine Projektbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o.g. Projektraum einzureichen.
7. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
9. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYM8DN1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).