Bereitstellung und Betrieb einer Plattform zur Abwicklung energiewirtschaftlicher Kernprozesse (VERIT25)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb einer Plattform zur Abwicklung energiewirtschaftlicher Kernprozesse (VERIT25)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer IT-Plattform zur Abwicklung von energiewirtschaftlichen Abrechnungsprozessen in den Marktrollen Lieferant, Netz- und Messstellenbetrieb in allen Sparten.
Bielefeld
Das Hauptangebot ist aufgeteilt in die verpflichtenden Grundleistungen, bestehend aus den Positionen für Lizenz und Wartung bzw. der Nutzungsgebühr je nach Betriebsmodell für die Software sowie dem Umsetzungsprojekt zur Implementierung. Außerdem umfasst das Hauptangebot optionale Leistungen für Hosting, Basisbetrieb und Applikationsbetreuung. Je nach Softwarelösung (SaaS oder on premise) behält sich der Auftraggeber vor, die optionalen Leistungen selbst zu erbringen und nicht zu vergeben (siehe die ausführliche Leistungsbeschreibung der Anlage VB (Verfahrensbrief).
Das Hauptangebot umfasst optionale Leistungen für Hosting, Basisbetrieb und Applikationsbetreuung (siehe oben unter II.2.4).
1. Angaben zu Varianten/Alternativangeboten (Nebenangeboten = NA);
Die zugelassene Variante (Alternativ-/Nebenangebot) unterscheidet sich von der beschriebenen Struktur des Hauptangebotes (HA) dadurch, dass die Bieter die Leistungen nicht insgesamt anbieten, sondern ein Angebot für folgende einzelne Fachlose abgeben können, indem angegeben wird, mit welcher Software (Angabe des Herstellers und ggf. weitere Konkretisierungen) die angebotenen Leistungen kompatibel sind:
Los 1 beinhaltet die Lizenz und Wartung, Los 2 das Umsetzungsprojekt. Zusammen bilden diese beiden Lose das Äquivalent der zu den Grundleistungen im Hauptangebot.
Los 3 entspricht dabei den optionalen Leistungen des Hauptangebotes für Hosting (Hosting, Basisbetrieb und Applikationsbetreuung).
Für die Lose 2 und 3 im Nebenangebot ist verpflichtend ein Bezug zu einem Softwarehersteller in Los 1 herzustellen, indem angegeben wird, mit welcher Software (Angabe des Herstellers und ggf. weitere Konkretisierungen) die angebotenen Leistungen kompatibel sind;
2. Vorbehalt zur Zuschlagserteilung auf Los 3:
Je nach Softwarelösung (SaaS oder on premise) behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen des Loses selbst zu erbringen und nicht zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Auswertung der Erstangebote werden maximal fünf (5) Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Hauptangebot oder je Los aus dem Nebenangebot ausgewählt (Abschichtung) und zur Verhandlung der vertraglichen und kommerziellen Aspekte Aspekte sowie zur Abgabe von weiteren Angeboten eingeladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.