Rechnerschränke für Technikstandort Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61575
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rechnerschränke für Technikstandort
Der Digitale Knoten Stuttgart führt als Pilot eine Vielzahl digitalisierter Technologien ein, für die der Rechnerschrank in Rechenzentrumsqualität bereitgestellt wird.
Für den Aufbau eines neuen Technikstandortes werden neue Rechnerschränke inkl. Montage benötigt.
Der Digitale Knoten Stuttgart führt als Pilot eine Vielzahl digitalisierter Technologien ein, für die der Rechnerschrank in Rechenzentrumsqualität bereitgestellt wird.
Für den Aufbau eines neuen Technikstandortes werden neue Rechnerschränke inkl. Montage benötigt. Genauere Details sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rechnerschränke für Technikstandort
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wurde gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Das Vergabeverfahren 22FEA61575 (EU-Amtsblattnummer 2022/S 164-467345) muss leider aufgehoben werden, da die Angebote das Budget für diese Vergabe immens überschreiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.