LV14 Zargen und Türen Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-CUS-19EU2022OV-B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV14 Zargen und Türen
Lieferung und Montage von Türen und Zargen
Campus Unteres Schloss Nord GmbH & Co. KG Spandauer Str. 40 57072 Siegen
Lieferung und Montage von Türen und Zargen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird nur an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach § 16 VOB/A-EU ausgeschlossen worden ist und das über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügt, § 16b Abs. 1 VOB/A-EU.
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nachfolgenden Eignungskriterien.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e VOB/A-EU bzw.
Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f VOB/A-EU
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis von Referenzen unter Nennung der Referenzgeber
- Erklärung über die Einhaltung der geforderten Richtlinien des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG)
- Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Eigenerklärung 20220420_eigenerklärung_sanktionen_eu_aktualisiert
- Nachrichtlich: Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer)
-siehe Kap. 8 der den Vergabeunterlagen beigefügten Dokumentes "2022-12-19 Manteldokument-EU_LV140.pdf".
Nachweis von Referenzen unter Nennung der Referenzgeber, § 6a Nr.3 lit. a) VOB/A-EU
-siehe Kap. 8 der den Vergabeunterlagen beigefügten Dokumentes "2022-12-19 Manteldokument-EU_LV140.pdf".
Der Bieter hat mit mindestens zwei Referenzen seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich der ausgeschriebenen Leistung anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen nachzuweisen. Akzeptiert werden nur Referenzen über selbst erbrachte Leistungen ohne Einsatz von Subunternehmen.
Eine geringfügige Beteiligung von Subunternehmen ist hierbei unschädlich.
Für jede vorgelegte Referenz muss kumulativ gelten:
- Es muss sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen handeln;
- Es muss ein Bauvorhaben in innerstädtischer Lage zu Gegenstand haben;
- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW
Zur VMP-Angebotsöffnung legitimiertes Personal der Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DN16
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.