Geschäftsstelle für das Projekt Civic Coding - Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-8/11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstelle für das Projekt Civic Coding - Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl
Mit der gemeinsamen Initiative „Civic Coding - Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ wollen BMAS, BMUV und BMFSFJ ihre Aktivitäten und Netzwerke bündeln, um das Thema gemeinwohlorientierte KI stärker in der Gesellschaft zu verankern.
Zur Unterstützung bei Aufbau und Implementierung von „Civic Coding“ planen BMAS, BMUV und BMFSFJ die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Diese soll die drei Ressorts im Sinne einer Servicestelle mit der Umsetzung der überwiegend gemeinsamen Aktivitäten unterstützen (insbes. Aufbau, Verwaltung, Ausgestaltung und Sichtbarmachung).
Die Geschäftsstelle soll auch die interministerielle Arbeitsgruppe bei der Entwicklung von Vorschlägen zur strategischen Weiterentwicklung des Innovationsnetzes KI für das Gemeinwohl und der übergreifenden Themen unterstützen sowie die erarbeiteten Aktivitäten und Maßnahmen umsetzen.
Weisungsbefugt gegenüber der Geschäftsstelle ist die interministerielle Arbeitsgruppe. Diese kann Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse arbeitsteilig untereinander aufteilen.
Das Leistungsspektrum umfasst fünf Arbeitspakete.
Arbeitspaket 1 - Organisation der Gremienarbeit und Strategische Beratung: organisatorische Unterstützung der Gremienarbeit sowie fachliche und strategische Beratung der interministeriellen Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Verstetigung des Innovationsnetzes KI für das Gemeinwohl vor dem Hintergrund umfassender Expertise im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und Anwendung von KI in Deutschland, Europa und international
Arbeitspaket 2 - Strategische Kommunikation:
übergeordnete Planung und Umsetzung von kommunikativen Maßnahmen für das Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl
Arbeitspaket 3 - Forschung:
Monitoring zum Thema Gemeinwohlorientierte KI sowie Konzeption von Forschungsprojekten insbesondere von Trendanalysen und Befragungen
Arbeitspaket 4 - Community-Management:
Konzeption und Umsetzung von Fachveranstaltungen und Workshops sowie eines kontinuierlichen Community-Managements
Arbeitspaket 5 - Unterstützung bei Infrastrukturprojekten:
Unterstützung bei den Infrastrukturprojekten einzelner Ressorts
Die Geschäftsstelle soll im Rahmen des Arbeitspaketes 5 - Unterstützung bei den Infrastrukturprojekten auch jeweils mit Dienstleistungen beim weiteren Auf- und Ausbau ressortspezifischer Infrastrukturprojekte in Anspruch genommen werden können, die von den beteiligten Ressorts für Innovations- und Transferprojekte in ihren Zuständigkeitsbereichen aufgebaut werden und perspektivisch offen sind für eine gemeinschaftliche Nutzung. Dies sind vor allem die Civic Innovation Platform des BMAS, eine multifunktionale Internet-Plattform mit einem „Ideenmarkt“, über den sich sektorübergreifende und/oder interdisziplinäre Projektpartner*innen zur gemeinschaftlichen Entwicklung von Ideen und Projekten zusammenfinden können; das Civic Data Lab des BMFSFJ, das der Einrichtung eines kollaborativen, zivilgesellschaftlich ausgerichteten Datenraums und der Entwicklung und dem Austausch von kollaborativen Datenbeständen dient, sowie die KI Ideenwerkstätten für Umweltschutz des BMUV, in denen nachhaltige Technik-Tools und -Infrastrukturen möglichst auf Grundlage von Open Source und Modularität entwickelt und für KI-Anwendungen für Nachhaltigkeit genutzt werden.
Die Geschäftsstelle soll von einem/einer Auftragnehmer*in eingerichtet und umgesetzt werden, der/die das gesamte Spektrum der benötigten Leistungen erbringen kann. Der/die Auftragnehmer*in wird gemeinsam von BMAS, BMUV und BMFSFJ beauftragt, finanziert und gesteuert. In Abstimmung mit dem BMUV und BMFSFJ wird das Vergabeverfahren organisatorisch und haushalterisch vom BMAS durchgeführt. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen den Auftraggeber*innen (den drei Ministerien) und dem/der Auftragnehmer*in (ggf. Konsortium), der die Realisierung der oben genannten Arbeitspakete umfasst.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmeen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschäftsstelle für das Projekt Civic Coding - Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.