RV Sicherheitsdienst für städtische Wohnunterkünfte 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00548_OV_50
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Sicherheitsdienst für städtische Wohnunterkünfte 2023-2026
Rahmenvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für 7 städtische Wohnunterkünfte sowie 2 fiktive Einrichtungen
Bewohntes Übergangsheim Auf dem Esch
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Auf dem Esch 3 in Bochum Wattenscheid, Thermoleichtbauhallen, Container
Einsatzzeiten (Präsenzzeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden
In diesem Zeitraum ist der Einsatz von sechs Mitarbeiter*innen erforderlich.
Eine Personalaufstockung auf maximal sieben Mitarbeiter*innen ist möglich.
Das Übergangsheim besteht aus fünf Thermoleichtbauhallen und 20 Containern.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Es wird ein Container oder Büro/Raum für den Sicherheitsdienst vorgehalten.
Bewohntes Übergangsheim Unterstr.
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Unterstraße 66a in Bochum, Schulgebäude
Einsatzzeiten (Präsenzzeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden
In diesem Zeitraum ist der Einsatz von fünf Mitarbeiter*innen erforderlich. Eine Personalaufstockung auf maximal sechs Mitarbeiter*innen ist möglich.
Der Gebäudekomplex besteht aus einem Schulgebäude. Der Eingangsbereich des Schulgebäudes ist - wie der Zufahrtskontrollpunkt - mit einem Mitarbeitenden 24h zu besetzen. Zudem soll in jedem der zwei Gebäudeteile mindestens eine Mitarbeiter*in seinen Posten beziehen.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Es ist im Eingangsbereich einen Bereich für den Sicherheitsdienst vorhanden.
Bewohnte Übergangsheime Am Nordbad und eine fiktive Einrichtung
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
- Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Am Nordbad 14 in Bochum, Modulbauten
Einsatzzeiten (Präsenszeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden.
In dieser Zeit ist ein Einsatz von drei Mitarbeiter*innen erforderlich.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister von zwei Mitarbeitern ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Ein Mitarbeiter muss immer den Eingang an der Pforte besetzten und eine Zugangskontrolle vorzunehmen. Hier ist ein Zugangssystem/Personenerfassungssystem obligatorisch. Es ist ein Container für den Sicherheitsdienst vorhanden.
- Fiktive Einrichtung
Ab Belegung der Unterkunft
Sicherheitsdienst in einem Übergangsheim im Bochumer Stadtgebiet,
optional: feste Gebäude, Container, Modulbauten oder Thermoleichtbauhallen
Einsatzzeiten (Präsenszeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden.
In dieser Zeit wird mit einem Einsatz von drei Mitarbeiter*innen gerechnet. Je nach Art der Einrichtung kann der Mehreinsatz von Mitarbeiter*innen nötig sein. Maximal werden sechs Mitarbeiter*innen eingesetzt.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister von zwei Mitarbeitern ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Sollte die Einrichtung einen Eingangsbereich mit Pforte haben, so muss ein Mitarbeiter immer den Eingang an der Pforte besetzen und ggf. eine Zugangskontrolle vornehmen. Wiederum abhängig von der Art der Einrichtung ist ein Zugangssystem/ Personenerfassungssystem obligatorisch.
Für den Sicherheitsdienst wird ein Container oder Büro/Raum vorgehalten.
Bewohnte Übergangsheime Höntroper Str. und fiktive Einrichtung
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
- Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Höntroper Str. 99a in Bochum - Wattenscheid, Modulbauten
Einsatzzeiten (Präsenszeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden.
In dieser Zeit ist ein Einsatz von drei Mitarbeiter*innen erforderlich.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister von zwei Mitarbeitern ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Ein Mitarbeiter muss immer den Eingang an der Pforte besetzten und eine Zugangskontrolle vorzunehmen. Hier ist ein Zugangssystem/ Personenerfassungssystem obligatorisch. Es ist ein Container für den Sicherheitsdienst vorhanden.
- Fiktive Einrichtung
Ab Belegung der Unterkunft
Sicherheitsdienst in einem Übergangsheim im Bochumer Stadtgebiet,
optional: feste Gebäude, Container, Modulbauten oder Thermoleichtbauhallen
Einsatzzeiten (Präsenszeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden.
In dieser Zeit wird mit einem Einsatz von drei Mitarbeiter*innen gerechnet. Je nach Art der Einrichtung kann der Mehreinsatz von Mitarbeiter*innen nötig sein. Maximal werden sechs Mitarbeiter*innen eingesetzt.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister von zwei Mitarbeitern ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Sollte die Einrichtung einen Eingangsbereich mit Pforte haben, so muss ein Mitarbeiter immer den Eingang an der Pforte besetzen und ggf. eine Zugangskontrolle vornehmen. Wiederum abhängig von der Art der Einrichtung ist ein Zugangssystem/ Personenerfassungssystem obligatorisch.
Für den Sicherheitsdienst wird ein Container oder Büro/Raum vorgehalten.
Bewohntes Übergangsheim Herzogstr.
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Herzogstr. 79 in Bochum, Containeranlage
Einsatzzeiten (Präsenzzeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden
In diesem Zeitraum ist der Einsatz von zwei Mitarbeiter*innen erforderlich.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Es ist ein Container für den Sicherheitsdienst vorhanden.
Bewohntes Übergangsheim Wohlfahrtstr.
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Wohlfahrtstr. 1-5 in Bochum, drei feste Gebäude und zusätzlich aufgestellte Container
Einsatzzeiten (Präsenzzeiten):
Montag - Sonntag, 24 Stunden
In diesem Zeitraum ist der Einsatz von zwei Mitarbeiter*innen erforderlich.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Es ist ein Container für den Sicherheitsdienst vorhanden.
Bewohntes Übergangsheim Bochum Heim- und Hohensteinstr.
Amt für Soziales und Wohnen Diekampstr. 26 44787 Bochum zurzeit 7 städtische Wohnunterkünfte:
- Wohlfahrtstr. 1-5
- Heimstr. 1-9 und Hohensteinstr. 79
- Am Nordbad 14
- Höntroper Str. 99a
- Herzogstr. 79
- Unterstr. 66 a
- Auf dem Esch 3
sowie zwei fiktive Einrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
Sicherheitsdienst im Übergangsheim: Heimstr. 1-9 und Hohensteinstraße 79 in Bochum - Wattenscheid, feste Gebäude, die Unterkunft hat Wohnungscharakter
Einsatzzeiten (Präsenzzeiten):
Montag - Freitag von 16:00 Uhr - 08:00 Uhr und von Freitags 16:00 Uhr bis Montagmorgen 08:00 Uhr
In diesem Zeitraum ist der Einsatz von zwei Mitarbeiter*innen erforderlich.
Im Rahmen des Streifendienstes ist durch den Dienstleister ca. jede Stunde ein Kontrollgang innerhalb des Objektes und auf dem dazugehörigen Gelände durchzuführen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit für unbefugte Personen keine kontinuierliche Struktur erkennbar ist. Es ist ein Büro für den Sicherheitsdienst vorhanden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
II. Zudem ist die Eigenerklärung Sanktionen EU einzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und Sozialabgaben
- Die Stadt Bochum benötigt 3 Referenzen, mit Ansprechpersonen und Kontaktdaten, von vorherigen Auftraggebern der letzten fünf Kalenderjahre, davon sollten mindestens 2 Referenzen mit gleichem Beauftragungsinhalt (Sicherheitsdienstleistungen in Unterkünften von Geflüchteten und Obdachlosen) und eine weitere Referenz über vergleichbare Leistungen, wie z.B. Einsätze nach DIN 77200-1 bei Öffentlichen Auftraggebern wie zum Beispiel beim Jobcenter, Ausländerbehörde, Bürgerbüros und gleichwertiger Sicherheitslage.
- Zertifikate der Firma
DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN 77200 - 1 (Sicherheitsdienstleistungen) oder vergleichbare Qualitätsnachweise
- Bitte legen Sie schriftlich dar, wie Sie personell und organisatorisch aufgestellt sind, um die Aufgaben aller Lose, auf die Sie sich bewerben, gemäß dieser Leistungsbeschreibung erfüllen zu können.
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und den Nachweis über einen entsprechend bestehenden Versicherungsvertrag spätestens vor Vertragsabschluss erbringen. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen. Abgedeckt sein müssen Personenschäden (für die Einzelperson) in Höhe von 1.500.000 Euro, Sachschäden 1.000.000 Euro, Schlüsselverlust 250.000 Euro, Vermögensschäden und Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz 250.000 Euro.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 20.01.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 (2) VgV werden vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYW7MU87MN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).