Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem VGV-Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://planer-ka.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://planer-ka.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem VGV-Verhandlungsverfahren
Mit dem Projekt Zukunft Nord entsteht im Karlsruher Nordwesten in den nächsten Jahren ein besonderes Stück neue Stadt. Die Bebauung soll auf viele Fragen, wie die Bewohner*innen von Karlsruhe künftig wohnen, arbeiten und mobil sein werden, intelligente Antworten geben. Das Quartier wird ca. 3.500 Bewohner*innen ein neues Zuhause bieten und durch eine nutzungsgemischte Struktur zahlreiche Arbeitsplätze schaffen.
Anlass und Zweck des Wettbewerbs ist die für den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Baufeld 12. Nach Abschluss des Verfahrens sollen Architekten- und Ingenieurleistungen des Leistungsbildes „Gebäude und Innenräume“ gem. § 34 i.V.m Anlage 10.1 HOAI beauftragt werden. Für die Planung und Durchführung der Maßnahme werden Architekt*innen gesucht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-weiten Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb zur Auswahl von mindestens 12 Teilnehmer*innen, maximal 15 Teilnehmer*innen nach RPW 2013) ausgelobt. Anschließend folgt ein Verhand-lungsverfahren nach VGV ohne Teilnahmewettbewerb. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags ab.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren werden gemäß VGV Verhandlungsgespräche mit mindestens einem Preisträger des Verfahrens durch-geführt. Bewerbergemeinschaften treten als Bietergemeinschaften auf. Die Auftraggeberin behält sich gleichzeitig die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebotes an den 1. Preisträger zu vergeben.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuver-lässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Verfahrensaufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Krite-rien festgelegt.
Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüf-barkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zulassung
Bewerber*innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Auswahlkriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weite-ren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer die formalisierten Bewerbungsunterlagen der Ausloberin über die genannte Vergabeplattform www.aumass.de abgefragt und fristgerecht auf derselben Vergabeplattform elektronisch in Textform eingereicht hat.
Eine andere Form der Bewerbung als in dieser Auslobung vorgegeben, ist nicht zugelassen.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Mehrfachbewerbungen und Mehrfachbeteiligungen führen zum Aus-schluss der Bewerber*in bzw. der Bewerber*innengemeinschaft.
Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Personen, die die Berufsbezeichung "Architekt*in" tragen dürfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassungskriterien:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingerecht eingegangen sind
- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen
- nicht gegen den Grundsatz der Anonymität verstoßen
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang ent-sprechen
- die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen
Inhaltlich als bindend bezeichnete Vorgaben im Sinne der RPW § 6, deren Überschreitung zu einem Ausschluss des Beitrags vor der Beurteilung durch das Preisgericht führen, werden nicht definiert.
Beurteilungskriterien:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbe-werbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung) anwenden:
- städtebauliche und freiräumliche Qualität
- architektonische und gestalterische Qualität
- Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderun-gen
- Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten, z.B. GRZ; BGF/HNF; BRI/BGF)
- ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit, sowie energetisches Konzept
- Innere und äußere Erschließung
- Genehmigungsfähigkeit (Konformität mit Festsetzungen des Be-bauungsplans)
Die Reihenfolge stellt keine Wichtung der Kriterien dar. Eine Gewichtung und Differenzierung der Kriterien, wie zum Beispiel die Bildung von Unter-kriterien, behält sich das Preisgericht vor.
Die Ausloberin stellt für die Preise und Anerkennungen einen Betrag von 132.000 € netto zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HOAI und RPW ermittelt.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5.000,- € zzgl. MWSt.
Der restliche Betrag in Höhe von 57.000,- € zzgl. MwSt. (ausgehend von 15 Teilnehmer*innen) wir aufgeteilt, wie folgt:
1. Preis: 25.000 € zzgl. MwSt.
2. Preis: 20.000 € zzgl. MwSt.
3. Preis: 12.000 € zzgl. MwSt.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5.000,- € zzgl. MWSt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieser Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Registrierung angemeldet. Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegt die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer*innen sowie alle anderen am WettbewerbBeteiligten verbindlich.
Die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus:
— den Auslobungsbedingungen - Teil Ader Auslobung,
— der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe und -grundlagen - Teil B der Auslobung,
— den Anlagen - Teil C der Auslobung,
— der Modelleinsatzplatte im Maßstab 1:500.
Die Unterlagen werden gestaffelt zur Verfügung gestellt. Im Zuge der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung werden die Unterlagen von Teil A, B und
teilweise C zur Verfügung gestellt. Nach Aufforderung zur Wettbewerbsabgabe werden dann erst den 20 Teilnehmern die Modelleinsatzplatte und weitere
Unterlagen gemäß Teil C der Auslobung zur Verfügung gestellt.
Bei der Umsetzung des Projekts ist – vorbehaltlich des Ergebnisses des Verhandlungsverfahrens – einer der Preisträger*innen unter Berücksichtigung der
Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungender Leistungsphasen 1-9 gemäß §34 HOAI in Verbindung mit dem Architektenvertrag
sowie der mit derWettbewerbsbekanntmachung veröffentlichten Leistungsbeschreibung in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1:
Leistungsphasen 1-5 /Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 6-8/ Bearbeitungsstufe 3:Leistungsphase 9) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der
Beauftragung entgegensteht.
Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit dem voraussichtlich ersten Preisträger über den Auftragverhandeln. Die Ausloberin behält sich
vor, im Weiteren auch mit dem 2. und 3. Preisträger zu verhandeln.
Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
- Wettbewerbsergebnis 45%
- Weiterentwicklungsmöglichkeit des Wettbewerbsergebnisses unter Zugrundelegung des Preisgerichtsprotokolls 10%
- Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit/ Umwelteigenschaften 20%
- Kosten- und Terminplanung 5%
- Leistungsfähigkeit des Projektteams 10%
- Honorarangebot/Nebenkosten 10%
Die Preisträger*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen von Preisträger*innen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert derweiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Nutzung
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur Erstveröffentlichung sind in § 8 (3) RPW geregelt.
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der
Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Für die Einleitung des Verfahrens und die Antragstellung ist § 160 GWB zu beachten. Insbesondere ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.