Rahmenvereinbarungen über die Belieferung des Landkreises Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit IT-Hardware (Notebooks, Flachbildschirme, Tablets, Headsets, Webcams) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-027-GR-oV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]66
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über die Belieferung des Landkreises Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit IT-Hardware (Notebooks, Flachbildschirme, Tablets, Headsets, Webcams)
Der Landkreis Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, haben die Neubeschaffung von IT-Hardware (Notebooks, Flachbildschirme, Tablets, Headsets und Webcams) vergeben. Dazu wurde bis auf das Los 2 je Los eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Notebooks
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg, Stadt Bietigheim-Bissingen Hauptstr. 47 74321 Bietigheim-Bissingen
Der Landkreis Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware - Notebooks. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Mindestabnahmemenge: 730
geschätzte maximale Abnahmemenge: 860
Flachbildschirme
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Flachbildschirme. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 100
geschätzte maximale Abnahmemenge: 100
Tablets Surface Pro 8
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Tablets Surface Pro. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 40
geschätzte maximale Abnahmemenge: 60
Tablets iPad Air
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Tablets iPad Air. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 20
geschätzte maximale Abnahmemenge: 50
Headsets
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Headsets. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 300
geschätzte maximale Abnahmemenge: 350
Webcams
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Webcams. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 300
geschätzte maximale Abnahmemenge: 350
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flachbildschirme
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets Surface Pro
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets iPad Air
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Headsets
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Webcams
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden n i c h t die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6CMF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.