Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) in 2 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Fahrzeuganmietung/04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) in 2 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen
Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) in 2 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen
Los 1: Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland
Los 2: Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern
Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland
BwFuhrparkService GmbH EU-Ausland
Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von bis zu vier Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von EUR 10.984.597,53 netto über die gesamte
Vertragslaufzeit begrenzt.
Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern
BwFuhrparkService GmbH Drittland
Vertragsgegenstand von Los 2 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von EUR 20.923.042,91 netto über die gesamte
Vertragslaufzeit begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6CC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.