Wolfranverbundwerkstoff Referenznummer der Bekanntmachung: PO_4737834
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpi-hd.mpg.de/mpi/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wolfranverbundwerkstoff
Gegenstand des Vertrags ist der Erwerb von 700 Platten an Wolframverbundswerkstoff mit den Maßen pro Platte von 25 x100 x 200 mm (Toleranz: +-1mm) und einer Dichte von 18,5 g/cm3 unter dem Produktnamen „HPM 1850“.
Max-Planck-Institut für Kernphysik
Saupfercheckweg 1
69117 Heidelberg
Gegenstand des Vertrags ist der Erwerb von 700 Platten an Wolframverbundswerkstoff mit den Maßen pro Platte von 25 x100 x 200 mm (Toleranz: +-1mm) und einer Dichte von 18,5 g/cm3 unter dem Produktnamen „HPM 1850“.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das Ziel des Experiments ist es kohärente Neutrino Kernstreuung mit möglichst hoher Statistik an
einem Kernkraftwerk nachzuweisen, es handelt sich um ein Nachfolgeprojekt des CONUS
Experiments.
Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Detektion gehört eine möglichst gute Unterdrückung
der Umgebungsstrahlung. Insbesondere da das Experiment nahe am Reaktorkern aufgebaut werden
muss für einen hohen Neutrinofluss, aber damit gleichzeitig mit erhöhter Umgebungsstrahlung, z.B.
N16 Zerfälle aus dem Kühlkreislauf, zu rechnen ist. Konventionell wird Blei als
Abschirmungsmaterial verwendet innerhalb eines zwiebelschalenförmigen Aufbaus zusammen mit
Schichten von Materialien wie Polyethylen und Plastikszintillatoren.
Wolfram bzw. Wolframverbundswerkstoffe haben jedoch durch die fast doppelt so hohe Dichte und
in Folge dessen dünneren Schichten bei derselben Abschirmungswirkung den Vorteil, dass die
Größe der Abschirmung signifikant reduziert werden kann. Insbesondere wird dadurch auch eine
signifikante Reduktion des Gesamtgewichts erreicht, was aus statischen Gründen eine
Grundvoraussetzung für den Aufbau des Experiments an der geplanten Stelle nahe am Reaktorkern
ist. Zudem kann auch an den anderen Materialien wie zB. Plastikszintillatoren gespart werden und
die Kühlung der Detektoren innerhalb der Abschirmung, die durch eine Verbindung aus Kupfer
nach außen erfolgt, wird durch die kürzeren Distanzen durch die kleinere Abschirmung erleichtert.
Es ist jedoch nicht möglich, beliebige Wolframplatten für die Abschirmung zu verwenden. Erhöhte
radioaktive Kontaminationen des Materials könnten das Experiment erheblich stören und das
Neutrinosignal überdecken. Studien mit Wolfram von verschiedenen mit einem Gammaspektrometer hier am MPIK haben gezeigt, dass kein anderer Hersteller Platten mit vergleichbar geringen radioaktiven Kontaminationen in 232Th Zerfallskette, der zweiten Hälfte der 238U Zerfallskette und 40K liefern kann wie HC Starck. Die
genaue Zusammensetzung des Wolframpulvers zur Herstellung der Platten wurde dann von uns
zusammen mit dem HC Starck weiterentwickelt um die für das Experiment erforderliche Qualität
zu erreichen. Die Platten aus dem Wolframverbundswerkstoff „HP50“ von HC Starck erfüllen
durch ihre hohe Dichte von 18.5g/cm^3 (Faktor 1,6 größer als von Blei) und ihre große Reinheit im
radioaktiven Sinne genau die vom Experiment gestellten Anforderungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wolframverbundwerkstoff
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermsdorf
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hcstarcksolutions.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.