Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund - Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1343
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.post-welters.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund - Fachplanung Tragwerksplanung
Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund, 1. Bauabschnitt (BA I) Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne Mwst.: 4.325.210 Euro
(anrechenbare Baukosten, KG 300 )
Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen für die Sanierung des Schlosses Bodelschwingh im Bauabschnitt BA I zu beauftragen:
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021 Leistungsphase 4 bis 6
Stufe 1: LPH 4 - 6
Durch eine umfangreiche Bestandserfassung und Bestandsbewertung des lokal wie auch überregional bedeutenden Denkmals Schloss Bodelschwingh wurden auch mithilfe vieler in denkmalpflegerischen Fragen versierter Fachleute unterschiedlicher Fachgebiete Grundlagen erarbeitet, die die notwendigen Sanierungs- und Restaurierungserfordernisse für eine dauerhafte Sicherung der Denkmalsubstanz definieren. Ziel war die Bestands- und Schadensaufnahme nebst Konzepterarbeitung und die Formulierung eines dauerhaft nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzeptes (s. Machbarkeitsstudie).
Das Büro Schwab | Lemke Ingenieurbüro für Baukonstruktion GmbH aus Köln hat seine Bestandsaufnahme zur Standsicherheit aus der Machbarkeitsstudie im Zuge der Leistungsphase 2 um einige Angaben ergänzt (s. Dokumentation LPH2). So wird darauf hingewiesen, dass eine statische Berechnung mit Ausnahme des Kellergewölbes noch nicht erfolgt ist und daher noch keine abschließenden Aussagen zur Tragfähigkeit der Decken getätigt werden können. Nach erster Einschätzung ist aber davon auszugehen, dass, wenn Räumlichkeiten oberhalb des Erdgeschosses mit Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit genutzt werden sollen, Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sind. Außerdem wird eine Prüfung des konstruktiven Brandschutzes als notwendig erachtet.
In Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Ulrich Arnold (Holzsachverständiger) aus Castrop-Rauxel werden im nächsten Schritt, ab Leistungsphase 4, Bauteilöffnungen empfohlen, um die Auswirkungen von Schädlingsbefall und erforderliche Maßnah-men zur Ertüchtigung der Tragwerkselemente besser einschätzen zu können. Das In-genieurbüro construct.ING wird zusätzlich eigene Bauuntersuchungen im Rahmen der Leistungsphase 3 vornehmen. Daraufhin werden in Leistungsphase 3 überschlägige statische Berechnungen durch das Ingenieurbüro angefertigt.
Alle vorhandenen Unterlagen der LPH 1-3 werden vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle auf denselben Informationsstand zu bringen.
Das Ende des Auftragszeitraumes richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Die Zeitplanung wird maßgeblich vom Förderzeitraum und den weiteren förderrechtlichen Vorgaben abhängen, so dass sich der angegebene Zeitraum für das Leistungsende noch verschieben kann.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe und Prüfung der Mindestkriterien (vgl. III1.3) mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Wertungskriterien:
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) - Referenz 1 über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 10 Jahren:
Referenz 1 - Fachplanung Tragwerksplanung:
- Vergleichbare Planungs- und Bauaufgabe
- Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) in EUR netto
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) - Referenz 2 über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 3 Jahren:
Referenz 2 - Fachplanung Tragwerksplanung:
- Vergleichbare Planungs- und Bauaufgabe
- Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) in EUR netto
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der genannten Eignungsanforderungen (vgl. Ziffer III.1.3),
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
Details zur Wertungsmethodik sind der Matrix der Eignungskriterien zu entnehmen.
Die 3 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 - 6 der Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vorgaben zur Eignung werden erfüllt mit Blick auf die Befähigung zur Berufsausübung Ingenieur*in bzw. Beratende/r Ingenieur*in (gem. § 44 VgV) mit Abgabe des Teilnahmeantrages. (Mit der Einreichung in Textform nach § 126 BGB gelten der Teilnahmeantrag und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben (außer Anlage 3 Dritterklärungen)
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (Fachplanung Tragwerksplanung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter*innen, die berechtigt sind, in Deutschland als Ingenieur*in/Beratende/r Ingenieur*in tätig zu werden. Als Nachweis genügt die Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, um die Eignung des Bewerbers nachzuweisen:
- durchschnittlicher Mindestjahresgesamtumsatz des Büros (Fachplanung Tragwerksplanung) von 750.000 EUR/Jahr netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019)
- durchschnittliche Mindestgröße des Büros (Fachplanung Tragwerksplanung) von mind. 4 Berufsträgern in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2020, 2019)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (je Versicherungsfall) über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen; eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Sach-, Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht erklärt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Der angepasste Versicherungsabschluss ist dann später im Rahmen der Angebotseinholung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Eignungskriterien (= Mindestkriterien) für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Eine Referenz (Referenzprojekt 1) über vergleichbare Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten 10 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen (= Mindestkriterien, die erfüllt sein müssen, um das Referenzprojekt gemäß Ziffer II.2.9. bewerten zu können):
1.1) Das Referenzprojekt war die Planung mindestens einer Sanierung.
1.2) Zum Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung wurden mindestens die Leistungsphasen 4 - 6 bearbeitet und abgeschlossen i.S. HOAI 2021 § 51.
1.3) Das Referenzprojekt entsprach mind. der Honorarzone III i.S. HOAI 2021 § 52
1.4) Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) betrug mind. 3 Mio. EUR netto.
1.5) Abschluss der Leistungsphase 6 in den letzten 8 Jahren (01/2013 bis 01/2023).
2. Eine Referenz (Referenzprojekt 2) über vergleichbare Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten 3 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen (= Mindestkriterien, die erfüllt sein müssen, um das Referenzpro-jekt gemäß Ziffer II.2.9. bewerten zu können):
2.1) Das Referenzprojekt war die Planung mindestens einer Sanierung.
2.2) Zum Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung wurden mindestens die Leistungsphasen 4 - 6 bearbeitet und abgeschlossen i.S. HOAI 2021 § 51.
2.3) Das Referenzprojekt entsprach mind. der Honorarzone III i.S. HOAI 2021 § 52
2.4) Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) betrug mind. 1 Mio. EUR netto.
2.5) Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten 3 Jahren (01/2020 bis 01/2023).
Durch die zu Ziffer 1 angegebenen Referenzen, die den dort genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit entsprechen, müssen zumindest die genannten Kriterien (1.1 bis 1.5) erfüllt sein, sonst gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in/Beratende*r Ingenieur*in zu tragen oder in der Bun-desrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer*in zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen ver-antwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse abrufbar.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen mit Versicherung des Bewerbers zu folgenden Aspekten einzureichen:
- Erklärung zu Interesse und Beteiligungen
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zu Nachunternehmern
- Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien gemäß § 123 vorliegen)
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland-Sanktionen)
- Die Vorgaben des Auftraggebers zur Eignung (gem. § 122 GWB) werden erfüllt mit Blick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV), die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
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Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist (siehe Ziffer IV.2.2) zu stellen und werden nur dort beantwortet. Nur auf der Vergabeplatt-form registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen erhalten automatisch Informationen über die Bieterkommunikation wie z.B. die Beantwortung der eingegangenen Rückfragen. Eine Rückfragenbeantwortung findet aufgrund der Feiertage in der Zeit vom 23.12.2022 bis zum 04.01.2023 nicht statt. Die Abgabefrist der Teilnahmeanträge wird wegen der Feiertage verlängert.
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Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraus-setzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes oder eines weiteren Angebotes zu erteilen.
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Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ56ETX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de