Sanierung Ratskeller Paderborn; Planungsleistungen, ELT, HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 2306
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Ratskeller Paderborn; Planungsleistungen, ELT, HLS
Planungsleistungen ELT, HLS
Los 1 Planungsleistungen TGA HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Paderborn beabsichtigt, den Ratskeller und die Ratsschänke im historischen Rathaus zu sanieren. Das historische Rathaus steht mitten in der Stadt und liegt in der Nähe des Doms und der Fußgängerzone. Während der Sanierungsarbeiten bleiben die oberen Geschosse des Rathauses in Betrieb und die Energieversorgung muss gewährleistet werden.
Der Ratskeller inkl. Küchenbereich umfasst 645 m², die Ratsschänke im Erdgeschoss ist 55 m² groß. Bei der Sanierung sind die Besonderheiten des Projektes, wie beispielsweise die Innenstadtlage, allgemeine Stillstandzeiten durch diverse Innenstadtfeste sowie die baulogistischen Herausforderungen aufgrund der räumlichen Situation im Keller, zu beachten.
Der historische Gewölbekeller des Rathauses steht unter Denkmalschutz und gliedert sich in 3 Bereiche auf, den großen Gewölberaum mit Mittelstütze und Gratgewölbe/Kreuzgewölbe sowie die beiden Tonnengewölbe. Bei dem großen Gewölberaum handelt es sich um den Gastraum des Ratskellers mit einem kleineren anschließenden Raum mit Tonnengewölbe, der über einen separaten Zugang verfügt und für kleinere Gruppen genutzt werden kann. Der hintere Raum mit Tonnengewölbe beinhaltet 2 Heizungsräume und im „Foyer“ des Kellers befinden sich momentan die WC-Anlagen für die Gäste.
Der Ratskeller und die Ratsschänke werden nach der Sanierung verpachtet, die neuen Nutzer haben mit ihrem Konzept den Wettbewerb gewonnen. Die Nutzer wollen sowohl im gastronomischen Bereich, als auch bei der Gestaltung der Räume Moderne und Tradition vereinen.
Als Budget stehen 1.118.150 Euro (brutto) für die Kostengruppe 300 und 1.192.230,02 Euro (brutto) für die Kostengruppe 400 (unter Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sowie ohne die Kostengruppe 470) zur Verfügung.
Zuständig für die Umsetzung des Projektes und die Durchführung des Vergabeverfahrens ist das Gebäudemanagement der Stadt Paderborn (GMP).
Los 1 umfasst die Technische Gebäudeausrüstung HLS (KG 410 TGA Sanitär, KG 420 TGA Wärme, KG 430 TGA Lüftung, KG 480 TGA Gebäudeautomation).
Beauftragung der LPH 1 - 3 mit Zuschlag
Optionale Beauftragung weiterer Leistungen der LPH 4 - 9 durch den Auftraggeber
Los 2 Planungsleistungen TGA ELT
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Paderborn beabsichtigt, den Ratskeller und die Ratsschänke im historischen Rathaus zu sanieren. Das historische Rathaus steht mitten in der Stadt und liegt in der Nähe des Doms und der Fußgängerzone. Während der Sanierungsarbeiten bleiben die oberen Geschosse des Rathauses in Betrieb und die Energieversorgung muss gewährleistet werden.
Der Ratskeller inkl. Küchenbereich umfasst 645 m², die Ratsschänke im Erdgeschoss ist 55 m² groß. Bei der Sanierung sind die Besonderheiten des Projektes, wie beispielsweise die Innenstadtlage, allgemeine Stillstandzeiten durch diverse Innenstadtfeste sowie die baulogistischen Herausforderungen aufgrund der räumlichen Situation im Keller, zu beachten.
Der historische Gewölbekeller des Rathauses steht unter Denkmalschutz und gliedert sich in 3 Bereiche auf, den großen Gewölberaum mit Mittelstütze und Gratgewölbe/Kreuzgewölbe sowie die beiden Tonnengewölbe. Bei dem großen Gewölberaum handelt es sich um den Gastraum des Ratskellers mit einem kleineren anschließenden Raum mit Tonnengewölbe, der über einen separaten Zugang verfügt und für kleinere Gruppen genutzt werden kann. Der hintere Raum mit Tonnengewölbe beinhaltet 2 Heizungsräume und im „Foyer“ des Kellers befinden sich momentan die WC-Anlagen für die Gäste.
Der Ratskeller und die Ratsschänke werden nach der Sanierung verpachtet, die neuen Nutzer haben mit ihrem Konzept den Wettbewerb gewonnen. Die Nutzer wollen sowohl im gastronomischen Bereich, als auch bei der Gestaltung der Räume Moderne und Tradition vereinen.
Als Budget stehen 1.118.150 Euro (brutto) für die Kostengruppe 300 und 1.192.230,02 Euro (brutto) für die Kostengruppe 400 (unter Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sowie ohne die Kostengruppe 470) zur Verfügung.
Zuständig für die Umsetzung des Projektes und die Durchführung des Vergabeverfahrens ist das Gebäudemanagement der Stadt Paderborn (GMP).
Los 2 umfasst die Technische Gebäudeausrüstung ELT (KG 440 TGA Starkstromanlagen, KG 450 TGA Fernmeldeanlagen).
Beauftragung der LPH 1 - 3 mit Zuschlag
Optionale Beauftragung weiterer Leistungen der LPH 4 - 9 durch den Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen;
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Los 1:
— Mindestens 2 Referenzen für die Planung einer Sanierung eines Gebäudes von mindestens 300 m² Bruttogrundfläche, mindestens Honorarzone II, aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Abschluss Leistungsphase 8) mit Projektkosten Kostengruppen 410, 420, 430, 480 nach DIN 276 in Höhe von mindestens 500.000 EUR (netto) sowie mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein)
Los 2:
— Mindestens 2 Referenzen für die Planung einer Sanierung eines Gebäudes von mindestens 300 m² Bruttogrundfläche, mindestens Honorarzone II, aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Abschluss Leistungsphase 8) mit Projektkosten Kostengruppen 440, 450 nach DIN 276 in Höhe von mindestens 250.000 EUR (netto) sowie mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein)
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“/„Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Sanierung sind die Besonderheiten des Projektes, wie beispielsweise die räumliche Situation im Keller sowie die Lufttechnischen Anlagen, zu beachten. Daher sind alle Bieter für Los 1 (HLS) verpflichtet, vor der Angebotsabgabe im Zeitraum vom 06.01. bis 13.01.2023 eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die Einzelheiten dazu sind Ziffer 2.10 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.