450 - Ersatzneubau Paul Klee Schule in Langenfeld - 2. BA, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2022-0063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
450 - Ersatzneubau Paul Klee Schule in Langenfeld - 2. BA, Tragwerksplanung
Tragwerksplanung
Landschaftsverband Rheinland, LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat die in der Trägerschaft des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) befindliche LVR-Paul-Klee-Schule, Förderschule mit Förderschwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung so schwer getroffen, dass das Gebäude abgängig ist und die Schule gemäß den Beschlüssen des Landschaftsausschusses einen Ersatzbau an anderer Stelle erhalten soll. Die ca. 170 Schülerinnen und Schüler der Schule sind derzeit interimsweise auf andere Schulstandorte verteilt. Diesen Notstand gilt es so schnell wie möglich abzustellen. Der LVR plant daher einen ersten Bauabschnitt in modularer Bauweise zur zügigen Herstellung der Funktionsfähigkeit der Schule mit 5 Lernhäusern zuerst im Interimsmodus.
Der hier in der Konzeptplanung (Machbarkeitsstudie) für die Ausschreibung beschriebene 2. Bauabschnitt vervollständigt und ergänzt den Schulstandort mit den Anforderungen für eine Schule mit körperlich-motorischem Förderschwerpunkt.
Hierfür werden folgende Gebäude neu errichtet, bzw. umgebaut:
- Forum-Gebäude F mit insg. ca. 1.450 m² BGF (Aula, Foyer, Eingangsbereich) -eingeschossig-
- Sportbereich Gebäude G mit ca. 2.600 m² BGF (Schwimmbad , Einfeldsporthalle) -teilunterkellert-
- Fachklassengebäude H mit ca.1.270 m² BGF -eingeschossig-
- denkmalgeschützter Altbau (Haus 31) mit ca. 1.225 m² NUF wird saniert und als Verwaltungsgebäude der Schule hergerichtet -dreigeschossig-
Die Gebäude werden untereinander zu einem Gebäudekomplex verbunden. Dieser Gebäudekomplex wird später über eine Magistrale mit dem 1. Bauabschnitt zu einem Schulstandort verbunden.
Die Gebäude (Neubauten) sind im Passivhausstandard zu errichten.
Der Auftrag verlängert sich entsprechend der Projektlaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphase 1- 2 im Sinne von § 51 HOAI.
Zweite Stufe: Leistungsphase 3 im Sinne von § 51 HOAI
Dritte Stufe: Leistungsphasen 4-6 im Sinne von § 51 HOAI
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt. Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen/Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auf die Anlage "12_LVR Eigenerklärung-NRW-Sanktionen-EU" wird hingewiesen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des
europäischen Wirtschaftsraume ansässige Ingenieure /
Ingenieurinnen , die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalenn berechtigt sind,die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der
Bunddesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auf die Anlage
"12_LVR-Eigenerklaerung-NRW-Sanktionen-EU" wird
hingewiesen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Absatz 3 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eigenerklärung des Bewerbers /der Bewerberin, dass im
Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus den
abzuschließenden Verträgen eine gültige und marktübliche
Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten
Mindestdeckungssummen besteht und während des gesamten
Auftrags beibehalten wird:
2.000.000 EUR für Personenschäden /2.000.000 EUR für
sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss
mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ein
entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers
im Auftragsfall vorzulegen. Auf gesonderte Aufforderung durch
den AG ist durch den Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine
"Erklärung /Vereinbarung zu Tariftreue /Mindestlohn" (§4
TVgGNRW) vorzulegen.
III.2.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren sind über die Vergabeplattform schriftlich zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]