Wassernebel-Löschanlage - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0509-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wassernebel-Löschanlage - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne
Wassernebel-Löschanlage - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Auszug aus Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme (weiteres siehe LV):
Im Rahmen der Planung wurde das Konzept zur Sprinklerung der Turmstuben analog den bereits umgesetzten Turmstuben am C2 und C4 ausgearbeitet.
Der Bereich der Turmstuben als oberster Bereich der Treppenhauskerne ist von der Treppenhausschleuse auf Etage 10 als ein Brandabschnitt ausgebildet. Aufgrund der fehlenden waagrechten Abschottungen in den Etagen 11 bis 14 (die Ausblaskammer für die Hauptabluft wird nicht betrachtet) und er relativ hohen Installationsdichte wird für
den Schutz der Technikbereiche die Wassernebel-Löschanlage als Sprühflutanlage mit offenen Düsen ausgeführt.
Die Technikbereiche der Turmstuben weisen eine offene bauliche Struktur mit folgenden Besonderheiten auf: - Stahlkonstruktion mit Gitterrostebenen, Treppen und Steigleitern
- Raumtrennwände, teilweise in Sandwich-Bauweise oder gemauert (Trennung zur luftführenden Kammer)
- Technische Anlagen wie Schaltschränke, Ventilatoren mit den dazugehörigen Leitungsanlagen, mit entsprechenden geschlossenen Stellflächen
- Teilweise geschlossene Deckenfelder
Die Art der Nutzung und der Installation ähnelt in gewisser Weise einem Installationsschacht, so dass die gemäß dem systemspezifischen P&E-Handbuch für Kabelkanäle mit einer Höhe zwischen 0,3 und 0,8 m entwickelte Hochdruck-Feinsprühdüse vom Typ C12 (k-Faktor 1,9), Mindestdruck an der Düse 80 bar, Ausflussrate 17 l/min verwendet wird. Mit diesem Düsen-Typ ist eine flexiblere Anordnung möglich, so dass auch während der Bauphase die Düsenplatzierung angepasst werden kann. Daher werden auch die Schutzflächen pro Düse auf maximal 9 m2
geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Marioff GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.marioff.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWPRW0RKB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de