LWL-Industriemuseum Schiffshebewerk Henrichenburg; Neubau eines Besucherzentrums; (23-003 PW) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-003 PW
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwl.org/de/LWL/portal
Abschnitt II: Gegenstand
LWL-Industriemuseum Schiffshebewerk Henrichenburg; Neubau eines Besucherzentrums; (23-003 PW)
Neubau Besucherzentrum LWL-Industriemuseum Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop sowie Errichtung eines Aufzuges zur barrierefreien Überwindung des Höhenunterschieds zwischen Ober- und Unterwasser am 'Alten Hebewerk'
Das LWL-Industriemuseum Schiffshebewerk Henrichenburg ist in den Schleusenpark Waltrop eingebettet. Hier befinden sich zwei Schiffshebewerke und zwei Schleusen, so dass die Gäste auf engem Raum ein Jahrhundert Kanal- und Technikgeschichte erleben können. Diese Konstellation ist weltweit einmalig.
Die Faszination des Schleusenparks Waltrop beruht wesentlich auf dem Nebeneinander von denkmalgeschützten, museal genutzten Bauwerken und modernen, bis heute der Schifffahrt dienenden Anlagen in einem großen Freigelände. Das Gebiet ist ein Aushängeschild für das Konzept der 'Industriekultur', das für den Strukturwandel des Ruhrgebiets von großer Bedeutung ist.
Gemeinsam mit der Stadt Waltrop bemüht sich das LWL-Industriemuseum um eine Attraktivierung des gesamten Areals im Zuge der IGA 2027. In diesem Zusammenhang ist der hier ausgeschriebene Wettbewerb zu sehen.
Folgende Aufgaben sind im Rahmen des Verfahrens zu bearbeiten:
- Neubaus eines Eingangsgebäudes mit 630m² NUF
- Barrierefreie Erschließung zur Überwindung des Höhenunterschieds (ca.14m) zwischen Unter- und Oberwasser am 'Alten Hebewerk'
- Entwicklung eines Konzeptes für die Gestaltung der Wegeverbindung zwischen neuem PKW-Parkplatz und dem neuen Eingangsgebäude.
Das besonders sensible landschaftliche Umfeld erfordert für das neue Eingangsgebäude und die barrierefreie Erschließung am historischen Schiffshebewerk Bauwerke von hoher architektonischer Qualität, die in herausragender Weise die landschaftliche und bauliche Umgebung aufgreifen. Nachhaltigkeit und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ist bei der Bearbeitung der Fragestellungen besondere Beachtung zu schenken. Eine DGNB Zertifizierung "Gold" wird angestrebt.
Hinweis 1:
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Der Wettbewerb wird mit besonderer Berücksichtigung der Thematik "Nachhaltiges Bauen" und mit qualifizierten Preisrichtern mit Erfahrungen im Bereich des Nachhaltigen Bauens durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 15 Teilnehmer begrenzt, davon 6 gesetzte und 9 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 9 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
- Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular
- Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
- Nachweis der Berufshaftpflicht
- Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 124, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular)
Das Bewerbungsformular ist entsprechend der genannten Frist [Ziffer IV.2.2)] ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW in Textform einzureichen (s. Pkt. 1.3). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln und den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Architekt:innen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)
- Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktionszuordnungen und Nutzung
- Funktionale und architektonische Anbindung der denkmalgeschützten Bausubstanz
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
- Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erstellung und Unterhaltung
Gesamtpreissumme: 55.000,00 EUR (inklusive Nebenkosten und MWSt.)
Preisgeld
1. Preis: 22.000,00 EUR
2. Preis: 13.000,00 EUR
3. Preis: 9.000,00 EUR
Anerkennungen (2)11.000,00 EUR
Die Preisgelder werden nach Entscheidung des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin viaVorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 47 Abs. 1 bis 4 VgV
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigkeitsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren:
51. KW 22 EU Bekanntmachung
05. KW 23 Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung
06. KW 23 Aufforderung zur Benennung Landschaftsarchitekten (Bietergemeinschaft)
07. KW 23 Versand Auslobung
08. KW 23 Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
14. KW 23 Abgabe Planunterlagen
16. KW 23 Abgabe Modelle
25. KW 23 Preisgerichtsitzung (20,06.23)
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9T4A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Eireichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen