Kreis Herford, Schülerspezialverkehr für die Förderschule Arche Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-40 ZV 394/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Schülerspezialverkehr für die Förderschule Arche
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen.
Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.
Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.
Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 1 umfasst den Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern“, zurzeit 31 Kinder und ca. 190 Kilometer einfache Fahrt, aufgeteilt in 5 Linien.
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Bereich „Herford“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.
Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.
Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 2 umfasst den Bereich „Herford“, 33 Kinder und ca. 240 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 5 Linien.
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Bereich „Löhne“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.
Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.
Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 3 umfasst den Bereich „Löhne“, derzeit 16 Kinder und ca. 247 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 3 Linien.
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Bereich „Vlotho“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.
Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.
Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 4 umfasst den Bereich „Vlotho“, derzeit 14 Kinder und ca. 216 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 2 Linien.
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Bereich „Spenge, Enger, Hiddenhausen"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.
Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.
Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 5 umfasst den Bereich „Spenge, Enger, Hiddenhausen“, derzeit 13 Kinder und ca. 105 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 2 Linien.
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist).
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Selbst gefertigte Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Eigentümer, Gründungsjahr, Stammkapital bei GmbH/AG, Anzahl der Beschäftigten).
4. Antikorruptionserklärung.
5. Bietergemeinschaftserklärung, falls erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind zudem die vorgenannten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen sowie zusätzlich die Bietergemeinschaftserklärung.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung des Bieters zum Abschluss einer solchen für den Auftragsgegenstand mit Mindestdeckungssummen. Der Nachweis ist vom Bieter mit Vertragsschluss vorzulegen.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum leistungsspezifischen Umsatz, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
3. Vorlage einer aktuellen (d. h. nicht älter als 3 Monate ab Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist) allgemeinen Bankauskunft/Bonitätsbescheinigung einer Bank innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung, über die der Geschäftsverkehr bezüglich der ausgeschriebenen Schülerbeförderung abgewickelt wird.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausstelldatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
5. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist diese das zuständige Finanzamt) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
6. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist das die Berufsgenossenschaft) über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher (d.h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
zu 1.: Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
zu 2.: Mindestumsatz: Leistungsspezifischer Umsatz von mindestens 45 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
1. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz des Bieters aus den letzten fünf Geschäftsjahren (vom 01.01.2018 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote) mit kurzer Beschreibung des Auftrags, Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Zeitraum und Ort der Ausführung vorzulegen.
2. Aufstellung der für den Schülerspezialverkehr zur Verfügung stehenden Fahrzeuge/Datenblatt Fahrzeuge.
3. Selbst erstellte Eigenerklärung der Ausstattung aller Fahrzeuge mit einem fahrzeuggebundenen Mobil- oder Funktelefon.
4. Selbst erstellte Eigenerklärung der uneingeschränkten Erreichbarkeit einer Einsatzzentrale schultäglich von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
5. Aufstellung der für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs einzusetzenden ständigen und der zur Aushilfe eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Personaldatenblatt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
zu 1.: Mindestens eine vergleichbare Referenz. Vergleichbar sind Leistungen, die eine regelmäßige Beförderung von Förderschülerinnen und Förderschülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung über mindestens ein Schuljahr hinweg zum Gegenstand haben. Diese muss aus den letzten fünf Geschäftsjahren (vom 01.01.2018 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote) stammen.
Die Bieter haben für die Auftragsausführung die Anforderungen zur Tariftreue nach § 2 Abs. 1 TVgG-NRW zu erfüllen. Auf die BVB TVgG-NRW wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Im Abschnitt III dieser Bekanntmachung werden als Teilnahmebedingungen von den Bietern zahlreiche Befähigungsnachweise gefordert (s. Teil I, Kap.2 + Teil III der Vergabeunterlagen). Bitte verwenden Sie die im Teil III zur Verfügung gestellten EU-Formblätter, die angefügten Anlagen (zum Ausfüllen) oder fügen selbst erstellte Eigenerklärungen bei.
2. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden nachfolgend die Anforderungen an das Begleitpersonal beschrieben. Die nachfolgend aufgeführten Fahr- und Verhaltensmaßregeln müssen bei einer verantwortungsvollen Ausübung der Tätigkeit unbedingt beachtet werden, da das Begleitpersonal gegenüber den zu befördernden Schülerinnen und Schülern sowie dem Fahrer bzw. der Fahrerin eine hohe Verantwortung trägt. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, da der zu befördernde Personenkreis in besonderer Weise auf eine regelmäßige, sichere und möglichst pünktliche Beförderung angewiesen ist. Grundsätzlich ist der sonderpädagogische Förderbedarf, bei der Arche im Bereich „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie das Alter der Schüler*innen (im Durchschnitt sind sie zwischen sechs und zehn Jahren alt) bei der schultäglichen Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Begleitpersonen eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitszustands der Schüler*innen in den Fahrzeugen ist. Es ist daher zu jeder Zeit Aufgabe des Begleitpersonals, eine sichere, bedarfsorientierte und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten. Dabei unterstützen sie die Fahrerin oder den Fahrer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Es wird Professionalität im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern erwartet, in dem die Begleitpersonen kontaktfreudig, ausgeglichen, verständnisvoll, freundlich und nett reagieren und in ihrem Verhalten ein selbstbewusstes und sicheres Auftreten zeigen.
Das Begleitpersonal übernimmt die Aufsichtspflicht und führt die Abholung am Wohnort und die Übergabe an der Arche durch. Es gehört nicht zu den Aufgaben, ein Kind aus der Wohnung oder an der Haustür abzuholen. Das Begleitpersonal fährt im Fahrzeug mit, um rechtzeitig Fremd- und Selbstgefährdung gegenüber dem Fahrer oder der Fahrerin, Mitschülerinnen und Mitschülern oder anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden.
Das Begleitpersonal überwacht sowohl während der Fahrt als auch beim Ein- und Aussteigen ständig die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben (Anschnallen mit Sicherheitsgurt, ggf. Nutzung von Kindersitzen etc.) und geht auf individuelle Bedürfnisse der Schüler*innen ein. Begleitpersonen und Fahrerinnen und Fahrer stellen unter anderem das Bindeglied zwischen den Erziehungsberechtigten und der Förderschule dar. Besonderheiten und Auffälligkeiten während der Fahrt sollten daher umgehend den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Förderschule sowie dem Auftraggeber mitgeteilt werden.
Das Begleitpersonal sollte den Schülerinnen und Schülern aufmerksam zuhören und ihnen gegenüber als Motivationsgeber, aber auch als Aggressionspuffer fungieren. Das Wohl und die Sicherheit der Schüler*innen sollten durchgehend im Vordergrund stehen.
Gegebenenfalls gibt die Begleitperson Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug. Begleitperson und Fahrer sollen stets hilfsbereit und höflich agieren. Die Schüler*innen sind entsprechend ihrer Eigenart und ihrer geistigen Fähigkeiten anzunehmen. Das Begleitpersonal gibt klare Anweisungen, z. B. zum Anschnallen oder zum Verhalten beim Ein- und Aussteigen.
Wichtig ist die Vertrauenswürdigkeit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gegenüber und die Verschwiegenheit gegen Dritte. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Beförderung einzelner Schüler*innen ist rechtzeitig Kontakt mit der Schulleitung und dem Auftraggeber aufzunehmen.
Im Fahrzeug achtet das Begleitpersonal darauf, dass sich die Schüler*innen während der Fahrt rücksichtsvoll verhalten. Sie sollen bei Streitigkeiten schlichtend eingreifen und deeskalierend wirken.
Bei allen Tätigkeiten steht das Begleitpersonal im direkten Kontakt mit dem Fahrer oder der Fahrerin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen.nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160.Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.