Erweiterungsbau Klinikum Bielefeld, Technische Anlagen im Außenbereich Regenwasserrückhaltung, Regen- und Schmutzwasserentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: KB-HM-501
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikumbielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Klinikum Bielefeld, Technische Anlagen im Außenbereich Regenwasserrückhaltung, Regen- und Schmutzwasserentwässerung
Erdarbeiten in Form von Rohrleitungsgräben, Aushub für Schächte und Regenwasserrückhaltung ca. 235m³. Montage von Kanalleitungen ca. 600m für Regen- und Schmutzwasser inkl. Revisionsschächte, Regenwasserhebeanlage und Einbau einer Regenwasserrückhaltung
Bielefeld
Regenwasserrückhaltung, Regen- und Schmutzwasserentwässerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsbau Klinikum Bielefeld, Technische Anlagen im AußenbereichRegenwasserrückhaltung, Regen- und Schmutzwasserentwässerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]