Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Schanze des Regionalforstamtes Oberes Sauerland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/10/017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Schanze des Regionalforstamtes Oberes Sauerland
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Schanze des Regionalforstamtes Oberes Sauerland des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Forstbetriebsbezirk Schanze Zum Alten Forsthaus 2 57392 Schmallenberg Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk (FBB) Schanze. Eine Übersichtskarte des FBB ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Schanze des Regionalforstamtes Oberes Sauerland des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres über eine Vertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Der
Auftraggeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption vor. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt maximal 2 Jahre.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 2.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 1.700 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 1.700 fm o. R. pro Jahr liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung wird bis auf Weiteres für die unten angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal zwei Jahre. Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Münster
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Leistungszeitraum ist bestimmt vom 01.03.2023 bis 29.02.2024 plus ggf. zusätzlich ein weiteres Vertragsjahr (optionale Verlängerung).
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei eventuellem, wiederkehrenden Auftrag ist Winter 2023 oder 2024.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW nebst Anlage/n
- Preisblatt
- Formular Referenzen
- 531 EU 10-2018 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung (optional)
- 532 EU 01-2020 - Erklärung Unteraufträge_Eignungsleihe (optional)
- 533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (optional)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YW88C17JB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de