Lieferung Sonderprofile aus Aluminium Referenznummer der Bekanntmachung: 500419
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Sonderprofile aus Aluminium
Lieferung von Sonderprofilen aus Aluminium als Ersatz der verbauten Holzdielen in den Haltestationen der Wuppertaler Schwebebahn.
Lieferzeitraum 2022 - 2023.
WSW mobil GmbH Bromberger Str. 39 - 41 42281 Wuppertal Gerüstbauwerkstatt Gutenbergstr. 50 in Wuppertal
Lieferung von Sonderprofilen aus Aluminium als Ersatz der verbauten Holzdielen in den Haltestationen der Wuppertaler Schwebebahn.
Lieferzeitraum 2022 - 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Sonderprofilen aus Aluminium
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation und für die Abgabe des Angebotes ist eine Registrierung erforderlich.
2. Das Angebot enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben auch einen Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung. Das Angebot ist mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung über den Vergabemarktplatz Rheinland bis zu der dort genannten Frist hochzuladen. Postalisch abgegebene Angebote werden nicht akzeptiert.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Die geforderten Eignungsnachweise können (teilweise) auch über die Angabe einer PQ-Nummer des PQVereins nachgewiesen werden.
5. Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Ihre Rechnung können Sie auch als XML-Datei einreichen. Die entsprechende E-Mail-Adresse teilen wir mit der Beauftragung mit.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGDBTG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).