Prozessmanagementsoftware - Lizenzen, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.05 - 9970/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]605
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessmanagementsoftware - Lizenzen, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen
Rahmenvertrag über "Prozessmanagementsoftware - Lizenzen,
Schulungs- und Beratungsdienstleistungen"
Die Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
9970/21/VV : 1 Prozessmanagementsoftware - Lizenzen, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen.
Aus der Rahmenvereinbarung über Prozessmanagementsoftware - Lizenzen, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen für die Bundesverwaltung kann bis zu einer Höchstmenge von 38.225.000 € abgerufen werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier (4) Jahre..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage_Unternehmensdaten" die für Ihr Unternehmen zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken.0
Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz und die ab dem 01.06.2022 zusätzlich erforderliche Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular "Anlage_Unternehmensdaten" für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unterauftraege" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich muss mindestens 10.000.000,00 EUR netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Umsätze werden als zugehörig zum einschlägigen Geschäftsbereich anerkannt, wenn diese Umsätze im Zusammenhang mit Lieferung von Lizenzen für Prozessmanagementsoftware, Schulungsleistungen, Beratungsdienstleistungen zum Prozessmanagement erbracht wurden.
Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Der Mindestumsatz (Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich) ergibt sich aus der Summe des jeweiligen Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von Referenzen dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens fünf (5) geeigneten Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"), wobei mindestens eine der Referenzen einem Projekt mit einem Auftraggeber nach § 98 GWB zuzuordnen sein muss.
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Anzahl von gelieferten Lizenzen / Anzahl von durchgeführten Schulungen / Umfang in Personentagen von durchgeführten Beratungen / und realisiertem Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Die eingereichten Referenzen müssen mindestens die folgenden durch den Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihendes Unternehmen realisierten Umfang haben:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- drei (3) Referenzprojekte müssen dem Bereich "Lieferung von Lizenzen für Prozessmanagementsoftware" mit einem Umfang von jeweils mindestens 1.000 Stück zweifelsfrei zuordenbar sein.
- ein (1) Referenzprojekt muss dem Bereich "Schulungen für Prozessmanagementsoftware" mit einem Umfang von mindestens 20 Tagesschulungen zweifelsfrei zuordenbar sein.
- ein (1) Referenzprojekt muss dem Bereich "Beratungsdienstleistungen für Prozessmanagementsoftware" mit einem Umfang von mindestens 50 Personentagen zweifelsfrei zuordenbar sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur fünf (5) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 50 Mitarbeitern pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Geben Sie bitte weiterhin die Mitarbeiterzahlen im einschlägigen Geschäftsbereich der Entwicklung, Pflege und Wartung von Prozessmanagementsoftware einschließlich Schulungen und Beratungsdienstleistungen nach den folgenden Tätigkeitsbereichen an, der in Klammern stehende Wert beschreibt die erwartete Mindestmitarbeiterzahl im relevanten Tätigkeitsbereich:
- Entwicklung, Pflege und Wartung von Prozessmanagementsoftware einschließlich Schulungen und Beratungsdienstleistungen (35)
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmen mit Eignungsleihe werden Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
ALDB GmbH
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesfinanzhof
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Naturschutz
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesgerichtshof
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundeskriminalamt
Bundeskanzleramt
Bundeskartelamt
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundespatentgericht
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundespolizeipräsidium
Bundespräsidialamt
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentralamt für Steuern
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM e.V.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutscher Wetterdienst
Erdölbevorratungsverband
Engagement Global gGmbH
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Hans-Böckler-Stiftung
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Helmholtz-Zentrum Dresden Rossendorf e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunstverwaltung des Bundes
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Max Rubner-Institut
Nationale Anti Doping Agentur
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Robert Koch-Institut
Rosa-Luxemburg-Stiftung - Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e. V.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Statistisches Bundesamt
Technisches Hilfswerk
Johann Heinrich von Thünen-Institut - Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zollkriminalamt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.