Gemeinde Finnentrop: Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 21.1015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Finnentrop: Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
Gemeinde Finnentrop: Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung für 18 Liegenschaften in 2 Losen
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diverse Liegenschaften mit rund 1,53 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diverse Liegenschaften mit rund 1,19 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.