520-Jahresabschlussprüfungen 2024 - 2028 Referenznummer der Bekanntmachung: 520-003945-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
520-Jahresabschlussprüfungen 2024 - 2028
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Abschlussprüferleistungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen mit einem geeigneten Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2024-2028.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Die unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen umfassen:
1. Prüfungsleistungen:
-Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Konzernabschlusses für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 einschließlich der besonderen Feststellungen gem. § 29 Kreditwesengesetz (KWG);
- Prüfung des Lageberichts und ggf. Konzernlageberichts für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028;
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Darstellung gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 68 Landeshaushaltsordnung (LHO) und des Prüfungsstandards IDW PS 720 sowie unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Förderauftrags der NRW.BANK.
- Prüfung des Deckungsregisters;
2. Erlaubte Nichtprüfungsleistungen:
- Prüfung nach § 89 Abs. 1 S. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG);
- Prüfung der Vermögensaufstellung eines Treuhandvermögens mit separater Berichterstattung;
- Prüfung der steuerlichen Auszugsbilanzen von Betrieben gewerblicher Art;
- Jährliche Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (im Folgenden "AGB/BBk") im Rahmen der Nutzung von Kreditforderungen zur Besicherung von Zentralbankkrediten;
- Aktualisierung des EUR 50.000.000.000 Debt Issuance Programme, d.h. Aktualisierung des Comfort Letters
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen der virtuellen Fondsgesellschaften
- Prüferische Durchsicht (ISAE 3000, limited assurance) der nichtfinanziellen Erklärung gem. CSR-Richtlinie
- Prüfung der Aufstellung der Beträge der Abzugsposten im Rahmen der Ermittlung der Umlage nach FinDAG
Für die Auswahl der Bewerbenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der Teilnahmeanträge (Bestenauslese):
Werden die Eignungsanforderungen (Mindestanforderungen) von mehr Bewerbern erfüllt, als zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, wird eine Auswahlentscheidung anhand der unter den Ziffern 1. und 2. im Vordruck "Eignungskriterien" angegebenen Referenzen aus den Kategorien A und B getroffen. Weitere angegebene Re-ferenzen werden dafür nicht bewertet. Die Auswahl der für die Auswahlentscheidung heranzuziehenden Referenzen obliegt daher dem Bewerbenden.
Folgende objektive und nicht-diskriminierende Kriterien werden für die Auswahlentscheidung angewendet:
- Kategorie A: Bewerbende erhalten 1 Wertungspunkt pro Referenz, wenn die Förderbank während der Leistungserbringung eine Bilanzsumme von > EUR 30 Mrd. hatte.
- Kategorie B: Bewerbende erhalten 1 Wertungspunkt pro Referenz, wenn die kapitalmarktorientierte Bank während der Leistungserbringung eine Bilanzsumme von > EUR 30 Mrd. hatte.
Danach kann ein Bewerbender eine maximale Punktzahl von 4 Punkten erreichen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Ergibt sich während der Vertragslaufzeit die Notwendigkeit der Erstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes, so gehört deren Prüfung ebenfalls mit zum Leistungsumfang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung). Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK
https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/public-corporate-governance/
- Eigenerklärung, dass keine Interessenkollisionen mit aktuellen bzw. früheren Prüfungs- und Beratungsmandaten bestehen
- Eigenerklärung, dass eine Ablehnung als Abschlussprüfer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vorliegt
- Nachweis der Berechtigung zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen anhand eines Auszuges aus der aktuellen Liste der Wirtschaftsprüferkammer: Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Art. 16 Abs. 3 EU-APrVO)
- Erklärung über Berufshaftpflichtversicherungsschutz. Es ist eine Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme von 10.000.000 EUR je Schadensfall beizufügen. Die Jahreshöchstleistung wird auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme festgesetzt. Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags aufrecht zu erhalten. Der Nachweis kann im Teilnahmeantrag wie folgt geführt werden:
- durch Eigenerklärung oder
- Kopie des Versicherungsscheins oder
- Verpflichtungserklärung, die entsprechende Versicherung für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags bei Zuschlagerteilung abzuschließen.
- Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens EUR bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre auf Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen bei.
- Anzahl der Mitarbeiter, die im Unternehmen in Deutschland und im Prüfungsumfeld tätig sind (unterteilt nach Wirtschaftsprüfern, Spezialisten und Sonstige).
- Instrumente zur Qualitätssicherung, die im Unternehmen eingesetzt werden
- Referenzen der Kategorie A: Mindestens zwei Referenzprojekte zu in den letzten drei Jahren durchgeführten Abschlussprüfungen deutscher Förderbanken. Erforderliche Angaben: Auftraggeber, Leistungszeitraum, durchschnittliches Vertragsvolumen netto p.a., Bilanzsumme des geprüften Instituts während der Leistungserbringung (durchschnittlich); Allgemeine Darstellung - bei noch laufenden Leistungen ist darzulegen, dass ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erbracht worden ist.
- Referenzen der Kategorie B: Mindestens zwei Referenzprojekte zu in den letzten drei Jahren durchgeführten Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter deutscher Banken unterliegen. Erforderliche Angaben: Auftraggeber, Leistungszeitraum, durchschnittliches Vertragsvolumen netto p.a., Bilanzsumme des geprüften Instituts während der Leistungserbringung (durchschnittlich); Allgemeine Darstellung - bei noch laufenden Leistungen ist darzulegen, dass ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erbracht worden ist.
Zu Referenzen der Kategorie A: Mindestens zwei Referenzprojekte
Zu Referenzen der Kategorie B: Mindestens zwei Referenzprojekte
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß Wirtschaftsprüferordnung und §§319, 319a, 319b HGB
Nachweis durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Es gilt das TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall i.S.d. § 21 Abs. 6 VgV vor, der die fünfjährige Laufzeit rechtfertigt. Die Jahresabschlussprüfung der NRW.BANK erfordert sowohl auf Seiten des Abschlussprüfers als auch auf Seiten der NRW.BANK erhebliche Anfangsinvestitionen, die sich regelmäßig nicht in den Anfangsjahren amortisieren. Die erheblichen Anfangsinvestitionen begründen sich erstens mit dem Charakter der Jahresabschlussprüfung als Systemprüfung sämtlicher rechnungslegungsbezogener (Kontroll-)Prozesse und der dabei eingesetzten IT-Infrastruktur und zweitens mit den prüfungsspezifischen Besonderheiten, die sich dadurch ergeben, dass die NRW.BANK ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Circa 12 Monate vor dem Ende der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DN72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.