Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption - 0005-RVBEITR.47-2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 0005-RVBEITR.47-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption - 0005-RVBEITR.47-2021
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtlicher Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeverordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Calcipotriol und Betamethason (GEL, SCH)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Calcipotriol und Betamethason in den Darreichungsformen GEL, SCH enthalten.
Ebastin (SMT)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Ebastin in der Darreichungsform SMT enthalten.
Everolimus (patentfreie Indikationen)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Everolimus in patentfreien Indikationen enthalten.
Die BARMER informiert die maßgeblichen Verordner (Vertragsärzte) zum Vertragsstart und bei Bedarf während der Vertragslaufzeit über den zulassungskonformen Einsatz des Wirkstoffes Everolimus.
Fentanyl (LUT)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Fentanyl in der Darreichungsform LUT enthalten.
Fentanyl (SUT)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Fentanyl in der Darreichungsform SUT enthalten.
Lanthan-III-carbonat (Kautabletten)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Lanthan-III-carbonat in der Darreichungsform Kautabletten enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Calcipotriol und Betamethason (GEL, SCH)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ebastin (SMT)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Everolimus (patentfreie Indikationen)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fentanyl (LUT)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fentanyl (SUT)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lanthan-III-carbonat (Kautabletten)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose 4, 10, 11, 12, 13 und 17 sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens 0005-RVBEITR.-47-2021. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zu der Wirkstoffkombination/zu dem Wirkstoff (Los 4) Calcipotriol und Betamethason (GEL/SCH), (Los 10) Ebastin (SMT), (Los 11) Everolimus (patentfreie Indikation), (Los 12) Fentanyl (LUT), (Los 13) Fentanyl (SUT) und (Los 17) Lanthan-III-carbonat (Kautabletten) abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge zu dieser Wirkstoffkombination/diesem Wirkstoff wurden gekündigt. Ein Vertragsabschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0005-RVBEITR.47-2021 bleibt weiterhin möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn,VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.