Agenturleistungen zur Wertschätzung und Rekrutierung von Lehrkräften in NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 225-126-2022-Lehrerwerbekampagnen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen zur Wertschätzung und Rekrutierung von Lehrkräften in NRW
Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Wertschätzung und Rekrutierung von Lehrkräften im Land Nordrhein-Westfalen. Die Agenturleistungen umfassen die Entwicklung und Durchführung von Kampagnen sowie einzelner Werbemaßnahmen auf Landes-, regionaler und lokaler Ebene für das Jahr 2023 sowie optional für die weiteren Jahre 2024 bis 2026.
Der Lehrkräftemangel ist aktuell eine der größten Herausforderungen im Schulsystem in Nordrhein-Westfalen. Dieser Mangel gestaltet sich je nach Lehramtsbefähigung, Schulform und Region unterschiedlich, dabei können sowohl ländliche Regionen als auch Regionen mit besonderen sozialen Herausforderungen betroffen sein. Es fehlen vor allem Lehrkräfte für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Sekundarstufe I), das Lehramt an Berufskollegs, insbesondere in den gewerbliche-technischen Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Kfz-Technik, Chemietechnik und für Sozialpädagogik sowie alle Lehrämter in den MINT-Fächern (mit Ausnahme Biologie).
In den letzten fünf Jahren gelang es mit einer Rekrutierungskampagne sowie mit vier Maßnahmenpaketen dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Dies soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
Gegenstand dieser Ausschriebung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister über die Entwicklung und Durchführung von Informations- oder Werbekampagnen sowie sonstiger Agenturleistungen zur Wertschätzung und Rekrutierung von Lehrkräften im Land Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt sollen dabei vor allem digitale Werbe- und PR-Maßnahmen stehen. Die Rahmenvereinbarung wird (nach der derzeitigen Planung des Vergabeverfahrens) voraussichtlich im 2. Quartal 2023 abgeschlossen und hat eine Regellaufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Sie kann durch den Auftraggeber drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, also maximal bis zum 31. Dezember 2026, verlängert werden.
Die geschätzten Agenturleistungen, die während der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoptionen) voraussichtlich abgerufen werden, sind der Spalte F ("fiktive Abnahmemenge für max. Leistungszeitraum von 42 Monaten") des Preisblatts zu entnehmen. Die Schätzung basiert auf den Erfahrungen des Auftraggebers mit vergleichbaren Agenturaufträgen der vergangenen Jahre.
Der aus der Rahmenvereinbarung maximal abrufbare Auftragswert entspricht der Höhe des kalenderjährlich maximal zur Verfügung stehenden Budgets i.H.v. EUR 1 Mio. (vgl. § 10 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung) und beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoptionen) folglich EUR 4 Mio. Euro. Auf den Haushaltsvorbehalt für die optionalen Leistungsjahre 2024 bis 2026 wird hingewiesen (vgl. II.2.7) sowie II.2.11) dieser Bekanntmachung).
Die Rahmenvereinbarung kann über die Regellaufzeit (31. Dezember 2023) hinaus optional drei Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis zum 31. Dezember 2026, verlängert werden. Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung für die optionalen Leistungsjahre 2024 bis 2026 steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel.
Soweit sich mehr als drei Unternehmen als geeignet erweisen, werden aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die drei Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt, die bei der Bewertung der folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erhalten:
(1) Vergleichbarkeit der unternehmensbezogenen Referenzen, Gewichtung 80 %; die mit Anlage 5 zum Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen werden anhand ihres Grads der Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen bewertet. Die Bewerber können bei dem Kriterium insgesamt 80 Punkte erzielen. Für den Fall, dass ein Bewerber mehr als drei Referenzen vorlegt, bewertet der Auftraggeber alle Referenzen, zieht jedoch für die Punkteberechnung nur die drei am besten bewerteten Referenzen heran. Die Beurteilung der unternehmensbezogenen Referenzen erfolgt für jede eingereichte Referenz gesondert. Hierbei legt der Auftraggeber nachfolgende Unter- und Unter-Unterkriterien sowie Punktebewertung zugrunde:
(a) Verantwortung: (aa) eigenständige oder jedenfalls federführende Auftragsausführung: 15 Punkte; (bb) nicht eigenständige oder federführende Auftragsausführung: 0 Punkte;
(b) Deutsche öffentliche Verwaltung als Auftraggeber: (aa) ja: 10 Punkte; (bb) nein: 0 Punkte;
(c) Gesamtauftragsvolumen (inkl. Fremdleistungen): (aa) größer EUR 2,0 Mio.: 20 Punkte, (bb) kleiner/gleich EUR 2,0 Mio.: 15 Punkte; (cc) kleiner/gleich EUR 1,5 Mio.: 10 Punkte; (dd) kleiner/gleich EUR 1 Mio.: 5 Punkte; (ee) EUR 500.000: 0 Punkte;
(d) Anzahl der genutzten digitalen Kommunikationskanäle: (aa) fünf oder mehr Kanäle: 25 Punkte; (bb) vier Kanäle: 20 Punkte; (cc) drei Kanäle: 15 Punkte; (dd) zwei Kanäle: 10 Punkte; (ee) ein Kanal: 5 Punkte.
(e) Inhalt der Kampagne: (aa) HR-Kampagne in Bezug auf Berufsausbildung und/oder Hochschulstudium: 30 Punkte; (bb)(sonstige) HR-Kampagne: 20 Punkte; (cc) Informations- oder Werbekampagne mit dem Schwerpunkt auf die Steigerung des Images / der Wertschätzung eines Unternehmens oder einer Personengruppe: 10 Punkte; (sonstige) Informations- oder Werbekampagne: 0 Punkte.
Die Gesamtpunktzahl der drei bestbewerteten Referenzen wird anschließend durch den Faktor drei dividiert und mit dem Faktor 0,8 multipliziert. Der so ermittelte Punktewert wird schließlich auf eine ganze Punktzahl kaufmännisch auf- bzw. abgerundet. Bei dem Kriterium "Vergleichbarkeit der unternehmensbezogenen Referenzen" können die Bewerber demnach insgesamt maximal 80 Punkte erzielen.
Die Bedeutung und geltenden Anforderungen hinsichtlich der Begriffe
-- "eigenständig" und "federführend" gemäß dem Unterkriterium "Verantwortung";
-- "deutsche öffentliche Verwaltung" gemäß dem Unterkriterium "Deutsche öffentliche Verwaltung als Auftraggeber"
-- "Fremdleistungen" gemäß dem Unterkriterium "Gesamtauftragsvolumen (inkl. Fremdleistungen"),
-- "Digitale Kommunikationskanäle" gemäß dem Unterkriteirum "Anzahl der genutzten digitalen Kommunikationskanäle",
-- "Informations- oder Werbekampagne" gemäß dem Unterkriterium "Inhalt der Kampagne",
-- "HR-Kampagne" gemäß dem Unterkriterium "Inhalt der Kampagne"
sind in Abschnitt III.6 ("Definitionen") der Teilnahmebedingungen im Einzelnen definiert.
(2) Anzahl der Referenzen mit ausschließlich digitalen Kommunikationskanälen (Gewichtung 12 %); der Auftraggeber bewertet die Anzahl der in Anlage 5 zum Teilnahmeantrag vorgelegten Referenzen, die eine Informations- oder Werbekampagne mit ausschließlich digitalen Kommunikationskanälen zum Gegenstand haben. Im Übrigen gelten für die Referenzen die Mindestanforderungen zum Referenzzeitraum (5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), dem realisierten Leistungszeitraum (12 Monate) und dem Gesamtauftragsvolumen (mindestens EUR 500.000) gemäß Abschnitt III.1.3) [dort unter (zu 4)] dieser Bekanntmachung. Ein Bewerber kann bei dem Kriterium maximal 12 Punkte gemäß nachfolgender Punktebewertungsmethode erzielen: (a) sechs oder mehr passende Referenzen: 12 Punkte; (b) fünf passende Referenzen: 10 Punkte; (c) vier passende Referenzen: 8 Punkte; (d) drei passende Referenzen: 6 Punkte; (e) zwei passende Referenzen: 4 Punkte; (f) eine passende Referenz: 2 Punkte; (g) keine passende Referenz: 0 Punkte;
(3) Durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz gemäß III.1.2) dieser Bekanntmachung, (Gewichtung 8 %); der Auftraggeber bewertet den in Anlage 4 zum Teilnahmeantrag anzugebenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsatz hinsichtlich der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der Durchschnittswert ermittelt sich durch Addition der auftragsspezifischen Umsätze (netto) je abgeschlossenem Geschäftsjahr, dividiert durch die Anzahl der abgeschlossenen Geschäftsjahre (3). Ein Bewerber kann bei dem Kriterium maximal 8 Punkte gemäß nachfolgender Punktebewertungsmethode erzielen: (a) ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz in Höhe der Mindestumsatzhöhe von netto EUR 400.000,00 wird mit 0 Punkten bewertet; (b) Ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz in Höhe von netto EUR 2 Mio. oder mehr wird mit den maximal erreichbaren 8 Punkten bewertet (Höchstumsatzhöhe); (c) Alle zwischen der Mindest- und der Höchstumsatzhöhe liegenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsätze der einzelnen Bewerber werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelten Punktewerte werden anschließend auf ganze Punktzahlen kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Die Punkte für die Unterkriterien "Vergleichbarkeit der unternehmensbezogenen Referenzen", "Anzahl der eingereichten digitalen Referenzen" und "Durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz" werden abschließend addiert und bilden die Gesamtpunktzahl der Auswahlkriterien. Danach kann ein Bewerber maximal 100 Punkte erzielen. Der Auftraggeber wählt die drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit den drei höchsten Gesamtpunktzahlen aus und fordert diese zur Abgabe von Erstangeboten auf.
Die Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung endet am 31. Dezember 2023. Der Auftraggeber hat einseitig das Recht, die Rahmenvereinbarung drei Mal um jeweils ein Jahr (also längstens bis zum 31. Dezember 2026) zu verlängern. Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung für die optionalen Leistungsjahre 2024 bis 2026 steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen und der Durchführung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §§ 123 ff. GWB. Hinweis: Zur Nachweisführung ist das Formular "Ausschlussgründe und Selbstreinigung" (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden;
(2) Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen eines Bezugs zu Russland gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022. Hinweis: Zur Nachweisführung ist das Formular "Eigenerklärung zur SanktionsVO" (Anlage 7 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden;
(3) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Zur Nachweisführung ist ein Registerauszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate sein darf;
(4) Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, hat er hierüber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall darf er den Nachweis auf andere Weise führen.
Hinweis: Zur Nachweisführung hinsichtlich der Ziffern (3) und (4) ist das Formular "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden und um eigene Anlagen zu ergänzen.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) für jedes der letzten drei vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre; klarstellend wird darauf hingewiesen, dass für den hier relevanten Gesamtumsatz sämtliche von dem Bewerber generierten Umsätze - also einschließlich der Umsätze durch Fremdleistungen - erfasst sind. Zum Begriff der Fremdleistung vgl. Abschnitt III.6 ("Definitionen") der Teilnahmebedingungen;
(2) Eigenerklärung über den auftragsspezifischen Umsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (d.h. Entwicklung und Durchführung von digitalen und klassischen Informations- oder Werbekampagnen sowie von sonstigen digitalen und klassischen Agenturleistungen mit der Zielrichtung Employer Branding, Recruiting und Personalmarketing) für jedes der letzten drei (3) vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie über den daraus folgenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsatz für den genannten Zeitraum; klarstellend wird darauf hingewiesen, dass für den hier relevanten auftragsspezifischen Umsatz sämtliche von dem Bewerber durch entsprechende Kampagnen und sonstige entsprechende Agenturleistungen generierten Umsätze - also einschließlich der Umsätze durch Fremdleistungen - erfasst sind. Zum Begriff der Fremdleistung vgl. Abschnitt III.6 ("Definitionen") der Teilnahmebedingungen;
(3) Nachweis einer für die Dauer der (inklusive optionalen) Vertragslaufzeit bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins ist ausreichend. Alternativ hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, eine solche Versicherung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung abzuschließen und für die gesamte (inklusive optionale) Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten;
(4) Erklärung der Creditreform AG oder einer vergleichbaren Auskunftei (z.B. SCHUFA) über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens. Diese Auskunftei darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate sein;
Hinweis: Zur Nachweisführung hinsichtlich der Ziffern (1) bis (4) ist das Formular "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden und um eigene Anlagen (z.B. Erklärung der Auskunftei, ggf. Kopie des Versicherungsscheins) zu ergänzen.
(zu 1) Der Gesamtumsatz (netto) muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens EUR 400.000,00 erreichen;
(zu 2) Der durchschnittliche auftragsspezifische Geschäftsjahresumsatz (netto) hinsichtlich der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmefrist muss mindestens EUR 400.000,00 betragen;
(zu 3) Die Deckungssumme der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss für Sach , Personen- und Vermögensschäden je Schadenfall mindestens EUR 500.000,00 betragen, jährlich jeweils 2-fach maximiert.
(1) Eigenerklärung, inwiefern sich die Unternehmenstätigkeit auf den Auftragsgegenstand bezieht, sowie Offenlegung aller für den ausgeschriebenen Auftrag relevanten Beteiligungsverhältnisse und sonstiger wirtschaftlicher Verflechtungen zu anderen Unternehmen. Die Offenlegung betrifft insbesondere Verbindungen zu Mitgliedern einer anderen Bewerbergemeinschaft oder zu bereits bekannten Unterauftragnehmern oder zu russischen Personen und Unternehmen;
(2) Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmefrist beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Tätigkeitsbereichen "Kampagnen- oder Projektleiter", "Social Media Berater / Social Media Redakteure", "Online Marketing Manager", Web- und Mediadesigner", "Grafiker / Grafikdesigner", "Texter / Content-Mitarbeiter" sowie "SEO und SEA Consultants";
(3) Eigenerklärung zu dem Führungspersonal (Projektleiter / Stellvertreter), das während der Vertragslaufzeit als Leiter für die Entwicklung und Durchführung sämtlicher Kampagnen und sonstiger Agenturleistungen sowie als vertretungsberechtigter Ansprechpartner des Auftraggebers hinsichtlich aller operativen und strategischen Themen im Zusammenhang mit den beauftragten Agenturleistungen vorgesehen ist;
(4) Eigenerklärung über geeignete Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen. Die Referenzen müssen in den letzten fünf (5) Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein (Referenzzeitraum). Zu den Referenzen sind unter anderem folgende Informationen zu erteilen: Auftraggeber mit Angabe eines Ansprechpartners und seiner Kontaktdaten, Zeitraum der Kampagne, Verantwortlichkeit, ggf. Kampagnenleiter, Gesamtauftragsvolumen; aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, u.a. zu allen relevanten Mindestanforderungen gemäß nachfolgend (zu 4) sowie zu allen relevanten Auswahlkriterien gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Bekanntmachung.
Hinweis: Zur Nachweisführung ist das Formular "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Analge 5 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden und um gesonderte Anlagen nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen zu ergänzen.
(zu 3) Die vom Bewerber für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehenen Personen müssen jeweils mindestens die nachfolgenden Erfahrungen und Qualifikationen aufweisen:
(a) mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Kampagnen- oder Projektleiter in einer PR-/Kommunikations-/Medienagentur; Nachweis: aussagekräftiger Lebenslauf;
(b) Kampagnenleitung bei einer der den Mindestanforderung gemäß nachfolgend unter (zu 4), (a) bis (c) entsprechenden und als Referenzen einzureichenden Kampagnen für die Dauer von mindestens einem Jahr; Nachweis: Eigenerklärung im Formular "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag), dort unter Abschnitt 4. "Unternehmensbezogene Referenzen";
(c) Ausbildungsabschluss, der sich im Schwerpunkt einem der folgenden Bereiche zuordnen lässt: Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Germanistik mit einem kommunikations- oder medienwissenschaftlichen Nebenfach, Design, Mediendesign, Mediengestaltung oder Kommunikationsdesign; Nachweis: PDF-Kopie des Ausbildungsnachweises.
(zu 4) Mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (maßgebend ist der Beginn der inhaltlichen Bearbeitung eines Referenzprojekts). Die Referenzprojekte müssen nicht abgeschlossen sein, jedoch einen bereits realisierten Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten aufweisen. Das (nicht zwingend bereits vollständig realisierte) Gesamtauftragsvolumen der jeweiligen Referenz (einschließlich der Kosten für Fremdleistungen) muss mindestens EUR 500.000,00 betragen. Die Referenzen sind als geeignet anzusehen, wenn sie mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn das Referenzprojekt eine Informations- oder Werbekampagne umfasst.
Drei dieser (mindestens drei) Referenzprojekte müssen zusätzlich die folgenden inhaltlichen Anforderungen erfüllen:
(a) Bei mindestens einem (1) der Referenzprojekte muss es sich um die Entwicklung und Durchführung einer crossmedialen Informations- oder Werbekampagne in klassischen und digitalen Kanälen handeln;
(b) Bei mindestens einem (1) weiteren der Referenzprojekte muss es sich um die Entwicklung und Durchführung einer HR-Kampagne handeln;
(c) Bei mindestens einem (1) weiteren Referenzprojekt muss es sich um die Entwicklung und Durchführung einer Informations- oder Werbekampagne mit dem Schwerpunkt in digitalen Kommunikationskanälen handeln.
Die Leistungen gemäß (a) bis (c) müssen durch den Bewerber eigenständig, jedenfalls federführend durchgeführt worden sein.
Es gelten folgende Definitionen und Anforderungen hinsichtlich der vorgenannten Begriffe:
-- Unter dem Begriff "Informations- und Werbekampagne" sind sämtliche Arten und Zielrichtungen von Kampagnen zu verstehen. Maßgebend ist, dass es sich um inhaltlich, organisatorisch und zeitlich aufeinander abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen handelt, die einem gemeinsamen Ziel dienen.
-- Unter dem Begriff "HR-Kampagne" ist eine spezielle Art der Informations- oder Werbekampagne zu verstehen, die Employer Branding, Personalmarketing oder Recruiting zum Gegenstand hat.
-- Unter dem Begriff "crossmediale Kampagne" ist eine Kampagne zu verstehen, deren Botschaft jedenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf mindestens drei (3) unterschiedlichen Kommunikationskanälen verbreitet wird.
-- Unter dem Begriff "klassische Kommunikationskanäle" sind Kommunikationskanäle wie etwa Fernsehen, Kino, Radio, Plakate (Werbetafeln etc.) und Printmedien (z.B. Zeitschriften oder Zeitungen) zu verstehen.
-- Unter den Begriff "digitale Kommunikationskanäle" fallen Kommunikationskanäle wie etwa Websites, Social Media (z.B. Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, Twitter, TikTok), Online-Werbeschaltungen (z.B. Google Ads, Microsoft Advertising), E-Mail (z.B. Newsletter), Blogs und Podcasts.
-- Der Begriff "federführend" meint, dass ein Unternehmen die Kampagne in wesentlichen Teilen selbst gegenüber dem Auftraggeber verantwortet.
-- Der Begriff "eigenständig" meint, dass ein Unternehmen die alleinige Verantwortung für die Durchführung einer Kampagne innehat;
-- Der Begriff "Fremdleistungen" meint diejenigen Leistungen oder Leistungsbestandteile einer Kampagne oder sonstige Agenturleistungen, die regelmäßig nicht von der Agentur selbst, sondern von Drittunternehmen erbracht werden. Dies betrifft insbesondere die Werbemittelproduktion und -verbreitung, wie etwa den Druck oder die Publikation von Printmedien oder die Ausstrahlung und Verbreitung von TV-/Video-/Hörfunkproduktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formulare:
Zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren sind zwingend die beigefügten Formulare zu verwenden (Teilnahmeantrag samt Anlagen 1 bis 7). Neben den geforderten Unterlagen sind erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beizufügen.
2. Textform:
Für den Teilnahmeantrag und dessen Anlagen gilt die Textform gemäß § 126b BGB. Eine Signatur (fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur) oder handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Zwingend ist jedoch, dass auf sämtlichen Teilnahmeunterlagen der Name des Bewerbers und im Unterzeichnungsfeld der Name derjenigen Person angegeben ist, die die betreffende Erklärung für das Unternehmen abgibt. Dies gilt entsprechend für sämtliche Erklärungen von Bewerbergemeinschaften / deren Mitgliedern, Unterauftragnehmern und Eignungsverleihern.
3. Bewerbergemeinschaft:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat das Formular "Bewerbergemeinschaft" (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) zu unterzeichnen. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ferner seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie das Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland mit den Formularen der Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7 zum Teilnahmeantrag individuell nachweisen. Zur Erfüllung der übrigen Eignungskriterien (Anlage 4 und Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlage 4 und Anlage 5 zum Teilnahmeantrag nur soweit aus, wie der jeweilige Abschnitt für dieses Mitglied zutrifft. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerbergemeinschaft unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichter Unterlagen.
4. Eignungsleihe:
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Eignungsverleiher, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eignungshalber beruft, bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen und nachzuweisen, dass ihm / ihr die für die Auftragsausführung
erforderlichen Mittel und Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu hat der Eignungsverleiher das Formular "Eignungsleihe" (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem muss der Eignungsverleiher seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung sowie der Teilnahmebedingungen unter Verwendung der Formulare Anlage 4 und Anlage 5 zum Teilnahmeantrag in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung darauf beruft. Schließlich muss der Eignungsverleiher seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie das Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland nach Maßgabe des Abschnitts III.1.1) dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebedingungen unter Verwendung der Formulare Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7 zum Teilnahmeantrag individuell und vollständig nachweisen.
5. Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer einzusetzen, so müssen deren Name sowie Art und Umfang der Leistungen, die von dem jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des letztverbindlichen Angebots angegeben werden. Außerdem hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers nachzuweisen, dass ihm / ihr die erforderlichen Leistungen dieses Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen. Diese vom Unterauftragnehmer eigens zu erstellende und zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung ist dem Angebot als Anlage beizufügen; auch hierfür gilt die Textform nach § 126b BGB.
Schließlich muss jeder Unterauftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des letztverbindlichen Angebots nachweisen, dass in seiner Person keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Unterauftragnehmer hat die Formulare in Anlage 6 und Anlage 7 zum Teilnahmeantrag auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, der / die Unterauftragnehmer für die Leistungserfüllung einsetzen will, steht es frei, die vorgenannten Angaben und Nachweise zu den Unterauftragnehmern bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDNV9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.