Ersatzteile zur Verwendung bei Hauptuntersuchung von Trieb- und Lauffahrwerken
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6214650
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzteile zur Verwendung bei Hauptuntersuchung von Trieb- und Lauffahrwerken
Beschaffung und Vorhaltung von regelmäßig benötigtem Lagermaterial, und zwar Ersatzteile zur Verwendung bei Hauptuntersuchung von Trieb- und Lauffahrwerken des Bahnentyps RNVx (Hersteller Fahrwerk ist Alstom Netphen).
Beschaffung und Vorhaltung von regelmäßig benötigtem Lagermaterial, und zwar Ersatzteile zur Verwendung bei Hauptuntersuchung von Trieb- und Lauffahrwerken des Bahnentyps RNVx (Hersteller Fahrwerk ist Alstom Netphen).
Unter anderem: Radsatzlenker, Auflageplatten, Abhebesicherung, Druckscheibe, Führungshülse, Federführung, Zahnplatte mit Schutzisolierung, Dehnschrauben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma Alstom Transportation Germany GmbH (vorm. Bombardier Transportation GmbH) hat die Spezifikation der Fahrwerke (Trieb/ Lauffahrwerke) für Schienenfahrzeuge Typ Variobahn der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH entwickelt, konstruiert und individuell dafür ausgelegt.
Durch die Verwendung dieser originalen Ersatzteilen ist damit sichergestellt, dass die bestehende Geometrie, Toleranz und Bauteilnachweise als Basis der Fahrzeugzulassung weiterhin uneingeschränkt Bestand haben.
Die Fertigungszeichnungen für die Bauteile sind geistiges Eigentum des vorgenannten Unternehmens und werden keinem Dritten zur Verfügung gestellt.
Fazit:
Bei Änderungen an diesen Fahrwerken müssten diese Fahrzeuge neu zugelassen werden, dies ist nicht wirtschaftlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzteile zur Verwendung bei Hauptuntersuchung von Trieb- u. Lauffahrwerken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Netphen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland