Dachabdichtungsarbeiten / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 341.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungsarbeiten / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Dieses Gebäude weist sowohl Stahlbetondecken wie auch Decken in Holzfertigbauweise auf. Als Abdichtung wurde sich hier auf eine 2-lagige bituminöse Abdichtung entscheiden. Es handelt sich hier um Flachdachbauweisen. Das Gebäude erhält zum Teil extensive Dachbegrünungen. Des Weiteren gibt es begehbare Dachflächen, die mit einem WPC-Belag zu bekleiden sind. Weiter gilt es RWA-Lichtkuppeln samt RWA Zentralen zu liefern und in Betrieb zu nehmen.
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Ca. 5.100 qm Dachfläche davon 2.500qm Untergrund OSB und 2.600qm Untergrund Stahlbetondecke; ca. 260qm Balkonbelag mit WPC Dielen; ca. 400qm extensives Gründach; ca. 580 lfdm Seilsicherungssystem; 22 RWA Lichtkuppeln in unterschiedlichen Maßen von 1,20m x 1,20m bis 2,00m x 2,00m bzw. 1,00m x 3,00m; ca. 630 lfdm Flachdachabschlussprofil; ca. 28qm Blechfassade; ca. 1.700 qm Sohlplattenabklebung;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachabdichtungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45481
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hempeldach.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626CML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.