Altenbeken - Lieferung eines HLF10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altenbeken - Lieferung eines HLF10
Lieferung eines HLF10, bestehend aus feuerwehrtechnischem Fahrgestell und Aufbau sowie feuerwehrtechnischer (Teil-)Beladung.
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF10
Gemeinde Altenbeken
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF10.
Lieferung eines Aufbaus für ein HLF10
Gemeinde Altenbeken
Lieferung eines Aufbaus für ein HLF10.
Lieferung einer feuerwehrtechnischen (Teil-)Beladung für ein HLF10
Gemeinde Altenbeken
Lieferung einer feuerwehrtechnischen (Teil-)Beladung für ein HLF10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
beladung
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]