Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_23
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Es handelt sich um einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:
Mit Zuschlagserteilung wurde der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen gehört es zu seinen Aufgaben, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen "Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.
Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen beauftragt.
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Aufgrund veränderter Bedingungen sind zusätzliche Aufwände erforderlich geworden, die eine Aufstockung der Rahmenvereinbarung notwendig machen. Das betrifft folgende Leistungsbereiche:
- Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA Bestellsystems inkl. Magento-Hosting: Die Implementierung des Shopsystems der BZgA und dessen Weiterentwicklung ist deutlich höher ausgefallen als geplant. Zum Zeitpunkt der Formulierung der Vergabeunterlagen war eine Integration des Shops unter bzga.de, was deutlich weniger konzeptionellen Aufwand erfordert hätte, geplant. Der Webauftritt bzga.de wurde aufgrund der Einstellung eines parallelen Projektes nicht weiterentwickelt, was eine Shop-Integration auf überholten Templates mit zu schmalem Inhaltsbereich und somit eingeschränkter Möglichkeiten der Aufbereitung von Zugänglichkeit bedeutet hätte. In der Weiterentwicklung des Shopsystems werden Aufwände zur Finalisierung folgender Arbeiten notwendig: Umsetzung Tracking mit Ziel Performance und Optimierung sowie Usability und darauf aufbauende Sortier-Option, Anbindung des Warenwirtschaftsystems des Logistikdienstleisters, Redaktionelle Guideline, Magento Update 2.4.6, Landing-Page Ukraine, Banner-Schaltung, Optimierung der Such-Funktion / Suche nach Kombinationen, Automatisierung URLs, Optimierung Struktur, z.B. Auffindbarkeit von Medien in Fremdsprachen (Ukrainisch). Ein erhöhter Aufwand fällt -ebenso unvorhersehbar- in der kontinuierlichen Systempflege an. Security Updates des Magento-Systems werden durch den Hersteller Adobe zur Verfügung gestellt. Für die Implementierung des Updates wurden unüblich hohe Aufwände notwendig, da die von Adobe zur Verfügung gestellte Version fehlerhaft ist. Weiterhin werden Aufwände für ein externes Hosting des Shops fällig. Diese Dienstleistung war ebenso zum Zeitpunkt der Konzeption des Rahmenvertrages nicht absehbar, da die Webauftritte der BZgA zu diesem Zeitpunkt vom BfArM gehostet werden.
- Unterstützung Webadministration: Das Arbeitspaket zur Unterstützung in der Webadministration deckt auch Aufwände in der Server-Administration ab, die in der beim BfArM angesiedelten Infrastruktur für die BZgA anfallen. Diese Aufwände waren zum Zeitpunkt der Konzeption der Vergabe- und Vertragsunterlagen nicht absehbar und beanspruchen einen wesentlichen Anteil des Budgets. Hintergrund ist die Zuspitzung der Lage im Hosting-Betrieb der BZgA.
- Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions: Der Aufwand im Zusammenhang mit der Shop-Extension ist analog zu dem komplexeren Basis-System unvorhergesehen höher ausgefallen als absehbar. So sind beispielsweise auch vor dem Hintergrund der Corona- und Ukraine-Krise vermehrt Download-Artikel in das System eingeflossen, für die eigene Typen und Attribute generiert und vorhandene Navigationen, Strukturen und Darstellungen entsprechend überarbeitet wurden. Ein weiteres nicht absehbares Großprojekt besteht in der Neuentwicklung der Beratungsplattform der Suchtprävention und war zum Zeitpunkt der Konzeption der Ausschreibungsunterlagen nicht absehbar.
- Konsolidierung: Im Arbeitspaket der Konsolidierung von Webanwendungen sollten Projekte angesiedelt werden, die eine Vereinheitlichung der Webanwendungen der BZgA bewirken. Im Rahmen dieses Pakets fällt ein weiteres Projekt zur Neuentwicklung der „Kommunikationssoftware“ an. Diese Anwendung soll per Schnittstelle an sämtliche Webauftritte mit Beratungsfunktionalität angebunden werden. Es handelt sich wie bei der Beratungsextension um unvorhergesehene Aufwände, da diese Applikationen über andere Verträge abgedeckt wurden.
Zuvor wurde eine Vertragserweiterung nach § 132 Abs. 3 GWB um 98.000,00 EUR netto und somit auf 6,9% druchgeführt.
Es sind Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen undtechnischen Gründen nicht erfolgen. Um die Finalisierung der o.g. Entwicklungsaufgaben für den Wettbewerb zu öffnen und damit einem dritten Dienstleister eine Beauftragung zu ermöglichen, wäre eine umfassende Neuausrichtung des Hostings und der Entwicklungssysteme notwendig. Denn der Bestandsdienstleister würde -z.B. für kontinuierliche Arbeiten wie die sicherheitsrelevante Systempflege nach wie vor Zugriff benötigen. Um zwei Entwicklern eine parallele Arbeit an den Systemen, unter Wahrung von Versionierung, Nachverfolgbarkeit und damit klarer Verantwortlichkeit bei Mängeln, zu gewährleisten wären komplexe Funktionalitäten wie Spiegelung der Code-Dateien, Synchronisierung des Webspaces, Protokollierung etc. notwendig, die in der Webentwicklung nicht verfügbar sind.