Unterhalts- und Zusatzreinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Düsseldorf - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 530
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Zusatzreinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Düsseldorf - Los 1
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag in zwei Losen über die Unterhalts- und die Zusatzreinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Düsseldorf:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf;
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf;
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf
Folgende Lose werden gebildet:
Los 1: Unterhalts- und Zusatzreinigung
Los 2: Fassaden- und Fensterreinigung
Die Lose werden aus technischen Gründen des Vergabemarktplatzes NRW jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die in den vorliegenden Projektraum eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.
Die Unterhaltsreinigung ist in den dafür vorgesehenen Zeitabständen als Regelleistung zu erbringen. Sie bilden den Hauptgegenstand des im Los 1 ausgeschriebenen Auftrages. Die Zusatzreinigung fällt zusätzlich in Form von Eventual- und Bedarfspositionen auf Abruf der NRW.BANK an.
Der im Los 1 ausgeschriebenen Auftrages ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht der Auftragnehmerin besteht jeweils darin, den vertraglich jeweils vereinbarten Reinigungserfolg herbeizuführen.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag in zwei Losen über die Unterhalts- und die Zusatzreinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Düsseldorf:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf;
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf;
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf
Folgende Lose werden gebildet:
Los 1: Unterhalts- und Zusatzreinigung
Los 2: Fassaden- und Fensterreinigung
Die Lose werden aus technischen Gründen des Vergabemarktplatzes NRW jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die in den vorliegenden Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.
Die Unterhaltsreinigung ist in den dafür vorgesehenen Zeitabständen als Regelleistung zu erbringen. Sie bilden den Hauptgegenstand des im Los 1 ausgeschriebenen Auftrages. Die Zusatzreinigung fällt zusätzlich in Form von E...
Bei den zu reinigenden Objekten und Flächen handelt es sich um die Bürogebäude der NRW.BANK sowie die Fahrzeugstellflächen und die zugehörigen Außenbereiche der Gebäude. Am Standort Düsseldorf nutzt die NRW.BANK als Förderbank für das Land NRW drei Bürogebäude in zentraler Lage. Hierzu zählen das Hauptgebäude als Eigentumsobjekt an der Kavalleriestraße 22 sowie weitere Gebäudeflächen an der Herzogstraße 15 und an der Ernst-Gnoß-Straße 25.
Die Reinigungsleistungen dienen dem Werterhalt der Objekte und sind jederzeit fachgerecht, pünktlich, gründlich, schonend und so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand gemäß den Vorgaben des AG erreicht wird. Die zu reinigenden Flächen (z.B. Vorstands- und Konferenzbereich sowie Eingangs- und Foyerbereiche, Teeküchen und Sanitäranlagen sowie die allgemeinen Büroflächen und Flurbereiche sowie Treppenhäuser) müssen täglich begangen werden. Eine Vollbelegung der Gebäudeflächen wird zugrunde gelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch nicht genutzte Räume in einem einwandfreien Zustand zu halten sind.
Folgende Tätigkeiten der Reinigung sind für den AG zu erbringen:
- Unterhaltsreinigung
- Zusatzreinigung
- Gestellung von zusätzlichem Personal
- Schmutzfangmattenservice
- Außenanlagen- und Tiefgaragenreinigung
- Winterdienst
- Wertstoffmanagement
Der AN schuldet den Reinigungserfolg (als Werkleistung) und wird anhand des Reinigungsergebnisses am Ergebnis seiner Leistungsdurchführung gemessen. Daher sind im Rahmen der ergebnisorientierten Reinigung nachfolgende Regelleistungen arbeitstäglich bzw. nach jeweils vorgesehenen Leistungszeiten zu erbringen:
- Der AN wird auf den gepflegten Zustand der Gebäude und Einrichtungsgegenstände achten und die vertraglich vorgesehenen Reinigungs- und Pflegearbeiten erbringen.
- Die vertraglichen Leistungen werden durch den AN fachkundig und gründlich unter Berücksichtigung der jeweils vorgegebenen Reinigungsqualitäten ausgeführt.
Alle zu reinigenden Flächen und Räume sind durch die Reinigungskraft auf den Reinigungsgrad bzw. Reinigungsbedarf zu überprüfen und entsprechend zu reinigen.
- Die dem AN im Bereich der von ihr zu erbringenden Leistungen zugewiesene Verkehrssicherungspflicht muss beachtet werden, so dass Nutzer, Beschäftige, Besucher und sonstige Personen nicht zu Schaden kommen.
- Maschinen und Werkzeuge oder ähnliches dürfen nur in mängelfreiem Zustand verwendet werden.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist der 1. Juli 2023. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum Ablauf des 30. Juni 2027. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2030.
Ziff. 21 Bewerbungsbedingungen
Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Es werden mindestens fünf und höchstens sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten:
Referenzen
Maßgeblich ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzleistungen zu dem Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Auftrages. Referenzleistungen sind mit den hier zu vergebenden Reinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen nach der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad (technisch und organisatorisch), dem wirtschaftlichen Volumen und dem Umfang (Fläche / Reinigungsstunden) so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die Leistungen ermöglichen.
c) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Neben den Regelleistungen können im Bedarfsfall Eventual- und Bedarfspositionen erforderlich sein. Es handelt sich um zusätzliche Reinigungsleistungen, die im Bedarfsfall gesondert abgerufen werden (z.B. Kontrolle und ggf. Nachfüllen von Desinfektionsspendern bei pandemischer Lage). Diese Leistungen sind in Ziff. 1.4 sowie Ziff. 4.9 der Leistungsbeschreibung sowie dem Vordruck 08 (Preisblatt) beschrieben.
1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieses Vertrages
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
a) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
b) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
c) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
d) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
e) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
f) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
g) Anlage 08: Muster Verpflichtungserklärung Datenschutz
h) Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz
i) Anlage 10: Muster Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften
j) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
k) Anlage 12: Erklärung zur Tax Compliance
l) Anlage 13: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
m) Anlage 14a: Konzept der Auftragnehmerin zur Objektorganisation (= Vordruck 09)
n) Anlage 14b: Konzept der Auftragnehmerin zur Personaleinsatzplanung (= Vordruck 10)
o) Ablage 14c: Konzept der Auftragnehmerin zur Qualitätssicherung (= Vordruck 11)
p) Anlage 15: Kalkulationsblätter der Auftragnehmerin (= Vordrucke 08a)
q) Anlage 16: Probezeitkündigung der NRW.BANK
r) Anlage 17: Eigenerklärung der Auftragnehmerin zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (= Vordruck 04b)
s) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
t) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Los 1: Unterhaltsreinigung
Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben:
Los 1: 3.000.000 EUR
(1.) Geeignete Referenzen
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Los 1:
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens der Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt
(3.) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Los 1:
Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet bzw. anwenden.
Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(4.) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Los 1:
Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu (1.)
Mindestbedingungen
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale aufweisen.
Los 1:
(1) Unterhalts- und Zusatzreinigung
(2) betreffend ein Büro-, Hotel- oder Verwaltungsgebäude oder ein Schulungs-, Tagungs- oder Konferenzgebäude oder - bezogen auf gehobene Ausstattung und Reinigungsanspruch - vergleichbar
(3) mit einer gereinigten Bruttogrundfläche von mindestens 30.000 m²
(4) für mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im angegebenen Referenzzeitraum
Zu (2.)
Mindestbedingungen
Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt
Zu (3.)
Mindestbedingungen
Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Es müssen mindestens folgende Reinigungskräfte für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung stehen (gem. Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung):
1 Objektleiter
Der AN stellt dem AG (neben dem Vorarbeiter) für die verantwortliche Steuerung und Koordination der Reinigungsleistungen in den Gebäuden einen erfahrenen Objektleiter. Der Objektleiter ist in die Unterhaltsreinigung (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Unterhaltsreinigung) mit einzukalkulieren.
Zu den erforderlichen Qualifikationen eines Objektleiters gehören:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Gesellenbrief oder vergleichbares)
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse
- Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierte Einstellung
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung)
2 Vorarbeiter (ggf. Vertretung des Objektleiters)
Durch den AN wird zusätzlich ein erfahrener Vorarbeiter für die Reinigungsleistungen in den Gebäuden eingesetzt (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung, arbeitstäglich 8 Stunden). Zu den erforderlichen Qualifikationen eines Vorarbeiters gehören:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Gesellenbrief oder vergleichbares)
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse
- Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierte Einstellung
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung)
3 Servicekräfte
Der AN stellt dem AG zusätzlich zur Durchführung der Unterhaltsreinigung vier Reinigungskräfte als Servicekräfte (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung). Die Servicekraft arbeitet vor Ort mit Schwerpunkt in den Konferenz- und Vorstandsbereichen nach einem Tätigkeitsplan bzw. fest übertragenen Aufgaben.
4 Gebäudereinigermeister
Der AN stellt im Bedarfsfall mindestens einen Gebäudereinigermeister (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Eventual- und Bedarfspositionen 1) mit der Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Desinfektor (staatlicher Anerkennungsbescheid zur ausgewiesenen Fachkraft für Desinfektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes), um Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Räumlichkeiten des AG durchzuführen. Für beide Funktionen muss im Vertretungsfall (Krankheit, Urlaub) Personal mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen.
5 Gebäudereiniger im Tagesbetrieb
Durch den AN wird zusätzlich ein Gebäudereiniger (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung) im Tagesbetrieb eingesetzt.
6 Gebäudereiniger als Wertstoffsortierer im Tagesbetrieb
Durch den AN werden zusätzlich zwei Gebäudereiniger (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung) als Wertstoffsortierer im Tagesbetrieb eingesetzt.
7 Reinigungspersonal
Der AN stellt zur Durchführung der Reinigungsleistungen eine erforderliche Anzahl an Reinigungspersonal. Für das eingesetzte Reinigungspersonal sind die folgenden fachlichen und persönlichen Kompetenzen erforderlich:
- Sachkundige Erfahrung in den beschriebenen Einsatzgebieten, an den Geräten sowie über Arbeitsmittel und -stoffe
- Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Level A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) für Mitarbeiter der Unterhaltsreinigung und Servicekräfte, soweit vorstehend nicht höhere Anforderungen vorgegeben sind
- Freundliches, zuverlässiges und hilfsbereites Auftreten
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziff. 11 der Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen)
b) Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsbeschreibung und ihre Anlagen vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter vor Abruf dieser Unterlagen gemäß § 126b BGB eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies kann bereits vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits feststehen, § 36 Abs. 1 S. 1 VgV) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Auf § 41 Abs. 3 VgV wird verwiesen.
Anlage zu den Bewerbungsbedingungen
1. Für den Erhalt der Leistungsbeschreibung vorzulegende Unterlagen (bereits vor Abgabe eines Teilnahmeantrages über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals möglich)
Nr Unterlage
1 Vordruck 01a Verpflichtung zur Vertraulichkeit
2. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr Unterlage
1 Vordruck 01 Teilnahmevordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*
8 Handelsregisterauszug*
3. Nur vorzulegen, soweit für den Teilnahmeantrag relevant
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/**
7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
4. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
1 Vordruck 07 Angebot
2 Vordruck 08 Preisblatt
3 Vordruck 08a Stundenkalkulationsblatt
4 Vordruck 09 Konzept zur Objektorganisation
5 Vordruck 10 Konzept zur Personaleinsatzplanung
6 Vordruck 11 Konzept zur Qualitätssicherung
Ziff. 16 der Bewerbungsbedingungen (Ortsbesichtigung)
a) Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Die Ortsbesichtigung findet nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der Frist zur Abgabe der Angebote statt.
Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen)
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DNPA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.