SSB Gesamtanlage - Elektrische Anlagen (Elektro, KNX u. Leuchten) Referenznummer der Bekanntmachung: V23/60/012
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Gesamtanlage - Elektrische Anlagen (Elektro, KNX u. Leuchten)
Erstellung der Elektroinfrastruktur für den Umbau der noch nicht renovierten Bereiche von Schloss Burg Solingen im
Innen- und Außenbereich.
Lieferung und Montage von 10 Elektro Unterverteilungen inkl. Lichtsteuerung über KNX und DALI.
Die Programmierung der Lichtsteuerung wird in einem separaten LV vergeben.
Lieferung und Montage von Bodentanks und Eventverteilern, sowie Deckenversätzen für Events.
Lieferung und Montage von Leuchten im Innen- und Außenbereich.
Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage durch 2 Unterstationen inkl. Vernetzung mit den anderen Stationen,
sowie Erweiterung der Batteriekapazität in der Bestandsanlage. Lieferung und Montage von Sicherheitsleuchten, sowie
Lieferung und Montage von Ansteuereinheiten zur Verwendung von Leuchten der Funktionalbeleuchtung als Sicherheitsleuchte.
Erstellung der Infrastruktur für Datenübertragung und Telefon Cat 7 und OM 4 Multimode, inkl. 3 EDV Schränken mit
Patchfeldern und Switches, sowie Anbindung an Multimediafelder der Elektro UV s.
Lieferung und Montage von 2 Webcams und 10 Überwachungskameras.
Erstellung der Leitungsinfrastruktur für BMA, EMA, MSR und Löschwasseranlage.
SSB Gesamtanlage - Elektrische Anlagen (Elektro, KNX u. Leuchten)
Erstellung der Elektroinfrastruktur für den Umbau der noch nicht renovierten Bereiche von Schloss Burg Solingen im
Innen- und Außénbereich.
Lieferung und Montage von 10 Elektro Unterverteilungen inkl. Lichtsteuerung über KNX und DALI.
Die Programmierung der Lichtsteuerung wird in einem separaten LV vergeben.
Lieferung und Montage von Bodentanks und Eventverteilern, sowie Deckenversätzen für Events.
Lieferung und Montage von Leuchten im Innen und Außenbereich.
Erweiterung der Sicherheiitsbeleuchtungsanlage durch 2 Unterstationen inkl. Vernetzung mit den anderen Stationen,
sowie Erweiterung der Batteriekapazität in der Bestandsanlage. Lieferung und Montage von Sicherheitsleuchten, sowie
Lieferung und Montage von Ansteuereinheiten zur Verwendung von Leuchten der Funktionalbeleuchtung als Sicher-
heitsleuchte.
Erstellung der Infrastruktur für Datenübertragung und Telefon Cat 7 und OM 4 Multimode, inkl. 3 EDV Schränken mit
Patchfeldern und Switches, sowie Anbindung an Multimediafelder der Elektro UV s.
Lieferung und Montage von 2 Webcams und 10 Überwachungskameras.
Erstellung der Leitungsinfrastruktur für BMA, EMA, MSR und Löschwasseranlage.
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: .
Installation im Fußbodenbereich Palas E0 bis 15.09.2023
Installation im Fußbodenbereich Burgtor E1 bis 10.10.2023
Installation im Fußbodenbereich Kapelle E1 bis 25.10.2023
Installation im Fußbodenbereich Palas Burgtor bis 09.11.2023
Installation im Fußbodenbereich Palas Zwingertor bis 23.11.2023
Installation im Fußbodenbereich Kapelle E2 bis 07.12.2023
Installation im Fußbodenbereich Palas E3 bis 21.12.2023
Installation in Trockenbauwänden bis 13.12.2023
Unterputzrohinstallation Haupttreppenhaus bis 19.07.2024
Inbetriebnahme Elektro 07.02.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Eintrag im Installateurverzeichnis eines deutschen EVU`s oder gleichwertig- einzureichen über Zertifikat/ Bescheinigung ist dem Angebot beizufügen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge),
Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.