Beschaffung Dieselkraftstoff - Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37/4-Ke-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Dieselkraftstoff - Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von schwefelarmen Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 in Teillieferungen zu je 30.000 l inkl. Befüllung des unterirdischen Tanks für vier Jahre
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37/4-Ke-08
Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Zur Feuerwache 4 47805 Krefeld
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von schwefelarmen Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 in Teillieferungen zu je 30.000 l inkl. Befüllung des unterirdischen Tanks für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Dieselkraftstoff
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen erfolgen ausschließlich über diese Vergabeplattform und werden bis einschließlich 04.11.2022 beantwortet.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu liefernden Produkte in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum von vier Kalenderjahren von insgesamt 2.500.000,00 EUR netto. Bei Erreichen des Höchstwerte endet diese Rahmenvereinbarung. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB weitere Einzelabrufe vor Erreichen der Höchstmenge zu beauftragen, bleibt hiervon unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DBTA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]