Anmietung neues Hauptgebäude für das Polizeipräsidium Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 23.03.27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung neues Hauptgebäude für das Polizeipräsidium Essen
Neuanmietung eines neuen Hauptgebäudes in Essen durch das Polizeipräsidium Essen. Der Auftragnehmer muss hierzu ein Grundstück nebst Gebäude im festgelegten Auswahlgebiet in Essen anbieten, auf dem er das Polizeihauptgebäude planen, herrichten und an den Auftraggeber vermieten wird. Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags mit Bauverpflichtung über die Herrichtung eines Bestandgebäudes für das Polizeipräsidium Essen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine funktionale Leistungsbeschreibung mit den Anforderungen des Auftraggebers an das Mietobjekt zur Verfügung gestellt.
Auswahlgebiet in Essen Essen
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Essen, beabsichtigt, ein neues Hauptgebäude für das Polizeipräsidium anzumieten.
Das Projekt ist durch Umbau, Anbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie zu verwirklichen, damit die Terminvorgaben zur Fertigstellung der Immobilie eingehalten werden können. Ausgeschlossen ist aus diesem Grund die Anmietung eines vollständig noch zu erstellenden Neubaus; dies gilt nicht für die geforderten Stellplätze, die auch in einem Neubau (z. B. Parkhaus) untergebracht werden können.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers herzurichtendes Hauptgebäude im näher definierten Auswahlgebiet. Der Mietvertrag soll dabei eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind.
Das neue Hauptgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 12.300 m² erforderliche Programmfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, Technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 21.400 m² BGF(a) (ohne Tiefgarage) ausgegangen werden. Die Programmfläche umfasst die Kriminalwache, das Gewahrsam, die Leitstelle, eine kriminaltechnische Untersuchungsstelle, Büroflächen für verschiedene Abteilungen, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen und nach Anforderung des Auftraggebers zueinander angeordnet sein müssen, sowie weitere polizeispezifische Räume sowie Flächen im Außenbereich für eine Müllsammelstelle/Containeraufstellung und Zweiradstellplätze. Darüber hinaus werden 400 PKW-Stellplätze und 80 Fahrradstellplätze benötigt. Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie Funktionsschemata werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt.
Das neue Hauptgebäude muss innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegen. Das Auswahlgebiet ist dabei aus polizeitaktischen Erwägungen so festgelegt worden, dass durch die Nähe zu dem bestehenden Polizeipräsidium in der Theodor-Althoff-Str. 4 in Essen Synergieeffekte erzielt werden können. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/-ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Letztlich muss das Grundstück alle benannten Mindestkriterien erfüllen.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks mit Gebäude unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verhandlungsverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück mit Gebäude verfügen, auf und in dem die Funktionen des neuen Hauptgebäudes für das Polizeipräsidium zukünftig adäquat untergebracht werden können. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke mit Gebäuden zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke mit Gebäuden als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke mit Gebäude er ein Angebot abgeben will. Sollte der Bewerber nur ein geeignetes Grundstück mit Gebäude in seinem Teilnahmeantrag benennen, steht es ihm im Übrigen frei, ein anderes geeignetes Grundstück mit Gebäude zum Gegenstand seines ersten indikativen Angebots zu machen; ein Wechsel des Grundstücks mit Gebäude ist also bis zur Abgabe des ersten indikativen Angebots möglich. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer des Grundstücks mit Gebäude oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück mit Gebäude sein, auf und in dem das neue Hauptgebäude hergerichtet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRKDNV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.