2022-0476 Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Marxloh und Alt-Hamborn Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0476
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0476 Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Marxloh und Alt-Hamborn
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme des Bundesmodellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" schreibt die Stadt Duisburg Leistungen an einen oder mehrere externe Dienstleister*innen aus, deren sozialräumlich planerische, sozialpädagogische und kriminalpräventive Kompetenz in Sachen Sicherheit, Ordnung, Gewalt- und Kriminalprävention gefragt ist. Dabei geht es um die Analyse der subjektiv wahrgenommene und objektiv vorliegende Sicherheitslage im Stadtteil sowie deren Erörterung im Stadtteil, kriminalpräventive Audits der Teilprojekte, die Ableitung von weiteren Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmenkonzepte zur Gewalt- und Kriminalprävention im Stadtteil.
47169 Duisburg betroffen sind die Stadtteile Duisburg-Marxloh (47169) und Duisburg Alt-Hamborn (47166), 47166 Duisburg
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme des Bundesmodellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" schreibt die Stadt Duisburg Leistungen im Teilprojekt 7: "Sicherheit und Kriminalprävention" an einen oder mehrere externe Dienstleister*innen aus, deren sozialräumlich planerische, sozialpädagogische und kriminalpräventive Kompetenz in Sachen Sicherheit, Ordnung, Gewalt- und Kriminalprävention gefragt ist. Es sind im Projektzeitraum ab Zuschlag (ca. Anfang 2023) bis Ende 2026 folgende Aufgaben zu bearbeiten
- In der Studie "Sicherheit, Ordnung und städtebauliche Kriminalprävention" geht es darum, die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden im Stadtteil auszuloten, ein Sicherheitsaudit öffentlicher Raum und Städtebau in Marxloh & Alt-Hamborn durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
- Hinzu kommt die Umsetzung "kriminalpräventiver Audits" der Teilprojekte des Bundesmodellvorhabens, um diese aus Sicherheits- und kriminalpräventiver Sicht zu qualifizieren.
- In einem sozialpädagogischen Konzept werden mit Akteuren und Bewohnerschaft im Stadtteil konkrete Maßnahmenkonzepte zur Gewalt- und Kriminalprävention, zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens, des sozialen Miteinanders und der Lebensqualität im Stadtteil erarbeitet und deren Umsetzung vorbereitet.
- In der Studie und dem Konzept stimmt der/die externe Dienstleister*in mit den Quartiersma-nagements ab, welche der Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmenvorschläge wie durch die Quartiersmanagements umgesetzt werden können. Denn von besonderer Bedeutung ist die in den vorherigen Schritten entwickelte und vorbereitete Maßnahmenumsetzung, die in Hand der Quartiersmanagements liegt: z.B. kleine niedrigschwellige aktivierende Beteiligungsprojekte im Stadtteil, aber auch Maßnahmen zur Eindämmung von Ordnungswidrigkeiten, zur Pflege- und Bestandsbewirtschaftung, die Einbindung von kriminalpräventiver Expertise bis hin zu sozialpädagogischen Maßnahmen der Gewalt- und Kriminalprävention sowie der Förderung von Nutzerverantwortung, Teilhabe, Resilienz und Empowerment.
- Begleitet wird dies durch umfangreiche Information und Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Beteiligung. Dabei geht es darum, die Studieninhalte zu präsentieren und im Stadtteil zu erörtern. Dies stößt der/die externe Dienstleister*in an. Und es geht darum, die Bewohnerschaft und die Akteure im Stadtteil aktiv einzubinden und sie zur Mitwirkung zu gewinnen. Dies wird durch die Quartiersmanagements umgesetzt. Die Form dieser Arbeitsteilung ist noch im Einzelnen abzustimmen.
- Derart wird das Teilprojekt 7 in das Bundesmodellvorhaben eingewoben und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Stadtteilimages von Marxloh und Alt-Hamborn als lebenswerter, guter und sicherer Ort geleistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ibis Institut Jessen & Jessen GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ibis-institut.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW8TUGC09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.